Hallo zusammen,
bei uns besteht gerade eine recht interessante Situation, zu der ich gern Meinungen einholen würde.
- schmales Grundstück
- Zufahrt schließt ca. 3 m unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche an das Grundstück an (siehe gestrichelte Linie ii Bild 3).
- Zufahrt liegt auf dem Nachbargrundstück (entsprechende Baulaust ist eingetragen).
- Es gibt keinen Bebauungsplan und (bisher) keine Nachbarn, wo man etwas als "ortsüblich" ableiten könnte.
Die momentane Planung sieht so aus, dass man die Karre ca. 4 m in das Grundstück hineinfährt und dann im Keller des Gebäudes parkt. Siehe dazu die Bilder.
Ökonomischer wäre es aber, die Fahrzeuge direkt an der Grundstücksgrenze zu parken und den dadurch frei werdenden Kellerraum anderweit zu nutzen. Damit man im trockenen Ein- und Aussteigen kann, würde ich diesen Bereich gern überdachen (die Oberkante Dach läge dan ungefähr auf Höhe der jetzigen Geländeoberfläche). Damit würde die Konstruktion wohl zu einer Art Carport, unter dem die Front der Autos noch ca. 1 m unter das Haus ragt.
Nun ergibt sich die Problematik, dass ein direkt an das Haus anschließendes Dach vermutlich als Teil des Gebäude ansgeseh wird und damit die Abstandsfläche nicht eingehalten wird. Andererseits müsste ich eigentlich (die Notwendigkeit von KFZ-Stellplätzen einmal außen vor gelassen) berechtigt sein, entlang der Grundstücksgrenze die natürliche Geländeoberfläche wiederherzustellen. Sprich: Ich wäre berechtigt, bei der Zufahrt eine 3 bis 5 m hohe Mauer zu setzen und dahinter entsprechend Erde aufzuschütten. Wenn ich nun in dieser Mauer eine Öffnung für die Autos lasse?
Wie sehen die Bauexperten die Sache?
Herzlichen Dank!
bei uns besteht gerade eine recht interessante Situation, zu der ich gern Meinungen einholen würde.
- schmales Grundstück
- Zufahrt schließt ca. 3 m unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche an das Grundstück an (siehe gestrichelte Linie ii Bild 3).
- Zufahrt liegt auf dem Nachbargrundstück (entsprechende Baulaust ist eingetragen).
- Es gibt keinen Bebauungsplan und (bisher) keine Nachbarn, wo man etwas als "ortsüblich" ableiten könnte.
Die momentane Planung sieht so aus, dass man die Karre ca. 4 m in das Grundstück hineinfährt und dann im Keller des Gebäudes parkt. Siehe dazu die Bilder.
Ökonomischer wäre es aber, die Fahrzeuge direkt an der Grundstücksgrenze zu parken und den dadurch frei werdenden Kellerraum anderweit zu nutzen. Damit man im trockenen Ein- und Aussteigen kann, würde ich diesen Bereich gern überdachen (die Oberkante Dach läge dan ungefähr auf Höhe der jetzigen Geländeoberfläche). Damit würde die Konstruktion wohl zu einer Art Carport, unter dem die Front der Autos noch ca. 1 m unter das Haus ragt.
Nun ergibt sich die Problematik, dass ein direkt an das Haus anschließendes Dach vermutlich als Teil des Gebäude ansgeseh wird und damit die Abstandsfläche nicht eingehalten wird. Andererseits müsste ich eigentlich (die Notwendigkeit von KFZ-Stellplätzen einmal außen vor gelassen) berechtigt sein, entlang der Grundstücksgrenze die natürliche Geländeoberfläche wiederherzustellen. Sprich: Ich wäre berechtigt, bei der Zufahrt eine 3 bis 5 m hohe Mauer zu setzen und dahinter entsprechend Erde aufzuschütten. Wenn ich nun in dieser Mauer eine Öffnung für die Autos lasse?
Wie sehen die Bauexperten die Sache?
Herzlichen Dank!
Überdachung an Grundstücksgrenze möglich?
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