mardi 16 juin 2015

Stundung Revisionsschacht (Wie ist die rechtliche Lage?)

Hallo Bauexperten,

ich lese hier schon eine Zeit lang mit und finde das Forum wirklich Klasse. Nachdem es bei uns so langsam ans Bauen geht kommen natürlich auch irgendwann die speziellen Fragen...

Die Situation ist folgende:
Wir besitzen ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet welches gerade erschlossen wird. Aufgrund der Größe des Grundstücks ist die Bebauung mit 2 Doppelhaushälften oder einem Einfamilienhaus möglich. Laut Bebauungsplan ist auch der Anschluss mit 2 Revisionsschächten/Wasseranschlüssen vorgesehen (wegen den DHH). Der Bau der Revisionsschächte wird im Zuge der Erschliessung vorgenommen und kommt daher dem Grundstücksbesitzer günstiger. Nun muss ich (demnächst) für 2 Revisionsschächte zahlen (da ja 2 im Bauplan vorgesehen sind) obwohl ich für das EFH nur einen benötige. Nachdem ich dem Bauamt die Frage bzgl. der Revisionsschächte gestellt habe, erhielt ich eben die Antwort, dass 2 Schächte konzipiert wurden wegen der DHH Bebauung und alle Einbauten in die Privatgrundstücke ins jeweilige Eigentum übergehen. Des Weiteren erklärte mir der Bauamtsleiter, dass nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Betrag für den nicht genutzten Anschluss solange gestundet wird, bis er tatsächlich genutzt wird.

Nun meine Fragen:
- Die Fälligkeit für den 1 Revisionsschacht wird solange zurück gestellt, bis ich ihn brauche. Bedeutet das, dass wenn ich ein EFH baue, die Gemeinde auf den Kosten ewig sitzen bleibt? Geht der Revisionsschacht dann auch nicht in meinen Besitz über? Ist eine Stundung mit Zinsen verbunden?
- Ist es rechtlich bindend, dass die Gemeinde so agiert, oder ein Entgegenkommen Ihrerseits mir gegenüber?
- Vielleicht aus eigener Erfahrung, wie sehr wird in so einem Fall über einen im Dorf geredet? Ich möchte nicht in der Gemeinde bauen, und dann schon den Ruf versaut wissen (auch wenn es sich dann ungeniert leben lässt :e_smiley_brille02:)

Bin schon gespannt auf eure Antworten.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank. :28:

Grüße

Alex


Stundung Revisionsschacht (Wie ist die rechtliche Lage?)

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