Hallo, mal wieder eine dumme Frage:
nach welchen Vorschriftens ind denn Gruben zu sichern, die nicht betreten werden sollen / können, z.B. tiefe Streifenfundamente, Löcher für Bohrpfähle und dergleichen? Dien 4124 erscheint da nciht passend. (oder doch?)
nach welchen Vorschriftens ind denn Gruben zu sichern, die nicht betreten werden sollen / können, z.B. tiefe Streifenfundamente, Löcher für Bohrpfähle und dergleichen? Dien 4124 erscheint da nciht passend. (oder doch?)
Sicherung von Gruben die nicht betreten werden
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