samedi 6 juin 2015

Abstandsflächen - Bagatellgrenze und/oder Sonderregelung bei überlappenden Flächen

Ich meine hier im Forum mal eine Diskussion zu dem Thema hab - finde sie aber nicht wieder.

Wenn die Abstandsflächen zweier Gebäude nicht im rechten Winkel zueinander verlaufen, sondern z.B. 45° und sich die Abstandsflächen dann nur in einem kleinen Dreieck überschneiden, gibt es dafür eine Regelung?

Ich meine da war was bis x m² und max. y m oder so.


Abstandsflächen - Bagatellgrenze und/oder Sonderregelung bei überlappenden Flächen

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