Ich meine hier im Forum mal eine Diskussion zu dem Thema hab - finde sie aber nicht wieder.
Wenn die Abstandsflächen zweier Gebäude nicht im rechten Winkel zueinander verlaufen, sondern z.B. 45° und sich die Abstandsflächen dann nur in einem kleinen Dreieck überschneiden, gibt es dafür eine Regelung?
Ich meine da war was bis x m² und max. y m oder so.
Wenn die Abstandsflächen zweier Gebäude nicht im rechten Winkel zueinander verlaufen, sondern z.B. 45° und sich die Abstandsflächen dann nur in einem kleinen Dreieck überschneiden, gibt es dafür eine Regelung?
Ich meine da war was bis x m² und max. y m oder so.
Abstandsflächen - Bagatellgrenze und/oder Sonderregelung bei überlappenden Flächen
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