Hallo,
aus taktischen Gründen (Beamtenwechsel auf dem Amt) und weil ich noch einen komplexen Bauantrag auf dem Amt liegen haben, wo ich noch nicht die Baugehmigung in Händen halte, ist meine Frage.. wielange kann ich einen gestempelten Bauantrag (von 2013) noch liegen lasse bis ich den abgebe, ohne dass der architekt nochmal tätig werden muss (neu abstempeln etc). habe inzw. einen anderen architekten, da will man ja nicht noch beim vorgänger wieder als bittsteller anklopfen. danke
aus taktischen Gründen (Beamtenwechsel auf dem Amt) und weil ich noch einen komplexen Bauantrag auf dem Amt liegen haben, wo ich noch nicht die Baugehmigung in Händen halte, ist meine Frage.. wielange kann ich einen gestempelten Bauantrag (von 2013) noch liegen lasse bis ich den abgebe, ohne dass der architekt nochmal tätig werden muss (neu abstempeln etc). habe inzw. einen anderen architekten, da will man ja nicht noch beim vorgänger wieder als bittsteller anklopfen. danke
Wielange den Bauantrag liegen lassen?
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