Folgendes nach Einsicht einer Bauakte.
August G. baute einen kleinen Stall/Schuppen (ca 70m³) anno 1946 ca. 3m neben seinem genehmigten Zweifamilienwohnhaus und ca 1,5m zur Nachbargrenze (Feld) im heutigen NRW. Dies widersprach wohl gewissen 8m Abstandsvorschfriften nach der preußischen Bauordnung.
Der ehrenwerte Bauinspektor Erich F. kam August G. auf die Schliche und verfügte, dass August das Dingen innerhalb von 3 Monaten abreißt.
Durch unterwürfige und traurige Bittschriften konnte August immer Verfügungen erwirken, die eine vorübergehende Genehmigung des Stalles um 2 Jahre erwirkten.
Dies ging bis ins Jahre 1955... Danach war kein Schriftverkehr mehr in der Akte verfügbar zu dem Thema.
In weiteren folgenden Baugenehmigungen mit legal errichteten Anbauten (sogar ein Anbau an den besagten Schwarzbau) wurde der Stall immer im Lageplan als Bestand eingezeichnet und mit durchgewunken
Frage ist nun: Wurde der Stall in die faktische Legalität überführt (auch wenn Schwarzbauten ja eigentlich nie verjähren)
August G. baute einen kleinen Stall/Schuppen (ca 70m³) anno 1946 ca. 3m neben seinem genehmigten Zweifamilienwohnhaus und ca 1,5m zur Nachbargrenze (Feld) im heutigen NRW. Dies widersprach wohl gewissen 8m Abstandsvorschfriften nach der preußischen Bauordnung.
Der ehrenwerte Bauinspektor Erich F. kam August G. auf die Schliche und verfügte, dass August das Dingen innerhalb von 3 Monaten abreißt.
Durch unterwürfige und traurige Bittschriften konnte August immer Verfügungen erwirken, die eine vorübergehende Genehmigung des Stalles um 2 Jahre erwirkten.
Dies ging bis ins Jahre 1955... Danach war kein Schriftverkehr mehr in der Akte verfügbar zu dem Thema.
In weiteren folgenden Baugenehmigungen mit legal errichteten Anbauten (sogar ein Anbau an den besagten Schwarzbau) wurde der Stall immer im Lageplan als Bestand eingezeichnet und mit durchgewunken
Frage ist nun: Wurde der Stall in die faktische Legalität überführt (auch wenn Schwarzbauten ja eigentlich nie verjähren)
Wie Uropa August G. das Bauamt belog
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