Der sog. Widerrufsjoker spricht sich herum. Entspricht die Widerrufsbelehrung für den Verbraucherkreditvertrag (Darlehenszweck ist unerheblich) nicht den gesetzlichen Anforderungen, was bei ca. 50 % der Verträge so ist, ist der Vertrag auch nach Jahren noch widerruflich. Der Widerruf kann eine Umschuldung auf einen neuen zinsgünstigeren Kredit oder eine vorzeitige Ablöse ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen. Allgemein gilt:
-ein Laie kann die Möglichkeit des unverfristeten Widerrufs nicht sicher prüfen, da es nicht allein auf eine falsche Formulierung ankommt (z.B. die Verwendung des Wortes „frühestens“);
-i.d.R. kann ein Laie den Widerruf auch nicht alleine durchsetzen;
-wurde der Vertrag vor 2002 geschlossen, ist ein erfolgreicher Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages praktisch kaum möglich. Der Widerruf einer Prolongation ist nicht ratsam. Wurde der alte Vertrag bei der gleichen Bank geschlossen, könnte die Rechtsfolge sein, dass der alte Vertrag wieder in Kraft tritt;
-es sollte vorsorglich sichergestellt sein, dass umgeschuldet oder aus Eigenmitteln abgelöst werden kann, denn die theoretische Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückgewährpflicht des Erhaltenen zu marktgerechter Verzinsung;
-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten i.d.R., wenn mit dem Kredit ein bestehendes Objekt erworben (also nicht erst errichtet) wurde, um es selbst zu bewohnen. Ausgeschlossen sind in der Regel neu gebaute Immobilien oder sanierte Denkmalschutzobjekte und fremdgenutzte Immobilien (=Kapitalanlagen). Ggf. kann auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung greifen;
-die Beauftragung eines weiter entfernt sitzenden Rechtsanwaltes ist kein Problem,
-auch ohne Rechtsschutzversicherung kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit außergerichtlichen Verhandlungen sinnvoll sein, wenn eine Bank das Darlehen vergeben hat, die erfahrungsgemäß außergerichtlich Vergleiche anbietet.
Wenn Sie also Ihre Situation verbessern, aber auch kein übertriebenes Risiko eingehen wollen, hilft ein Anwalt, sofern eine gebrauchte Immobilie gekauft wurde, die selbst genutzt wird, eine Rechtsschutzversicherung besteht oder abgeschlossen wird, der Kreditvertrag 2002 oder später geschlossen wurde und es sich nicht um eine Prolongation handelt. Oder: Die Banken erfahrungsgemäß Vergleiche anbieten. In anderen Fällen ist ein Erfolg keineswegs ausgeschlossen, aber eine Klage mit Risiken behaftet, die die meisten letztlich und vernünftigerweise nicht eingehen wollen.
Gruß an die Mitglieder,
Der Berater
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-ein Laie kann die Möglichkeit des unverfristeten Widerrufs nicht sicher prüfen, da es nicht allein auf eine falsche Formulierung ankommt (z.B. die Verwendung des Wortes „frühestens“);
-i.d.R. kann ein Laie den Widerruf auch nicht alleine durchsetzen;
-wurde der Vertrag vor 2002 geschlossen, ist ein erfolgreicher Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages praktisch kaum möglich. Der Widerruf einer Prolongation ist nicht ratsam. Wurde der alte Vertrag bei der gleichen Bank geschlossen, könnte die Rechtsfolge sein, dass der alte Vertrag wieder in Kraft tritt;
-es sollte vorsorglich sichergestellt sein, dass umgeschuldet oder aus Eigenmitteln abgelöst werden kann, denn die theoretische Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückgewährpflicht des Erhaltenen zu marktgerechter Verzinsung;
-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten i.d.R., wenn mit dem Kredit ein bestehendes Objekt erworben (also nicht erst errichtet) wurde, um es selbst zu bewohnen. Ausgeschlossen sind in der Regel neu gebaute Immobilien oder sanierte Denkmalschutzobjekte und fremdgenutzte Immobilien (=Kapitalanlagen). Ggf. kann auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung greifen;
-die Beauftragung eines weiter entfernt sitzenden Rechtsanwaltes ist kein Problem,
-auch ohne Rechtsschutzversicherung kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit außergerichtlichen Verhandlungen sinnvoll sein, wenn eine Bank das Darlehen vergeben hat, die erfahrungsgemäß außergerichtlich Vergleiche anbietet.
Wenn Sie also Ihre Situation verbessern, aber auch kein übertriebenes Risiko eingehen wollen, hilft ein Anwalt, sofern eine gebrauchte Immobilie gekauft wurde, die selbst genutzt wird, eine Rechtsschutzversicherung besteht oder abgeschlossen wird, der Kreditvertrag 2002 oder später geschlossen wurde und es sich nicht um eine Prolongation handelt. Oder: Die Banken erfahrungsgemäß Vergleiche anbieten. In anderen Fällen ist ein Erfolg keineswegs ausgeschlossen, aber eine Klage mit Risiken behaftet, die die meisten letztlich und vernünftigerweise nicht eingehen wollen.
Gruß an die Mitglieder,
Der Berater
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Widerruf eines Verbraucherkredits
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