Hallo,
ich stecke mitten in einem Sanierungsprojekt einer Altbauwohnung (BJ. ca. 1965) und bis jetzt verlief auch alles nach Plan. Bei einem Punkt bin ich mir jedoch unsicher.
Im Zuge dieses Projekts soll eine Tür von 80cm auf 130cm verbreitert werden und bis an die Decke abgetragen werden. Weiters soll in diese Wand eine 70cm Türe zur Küche nachträglich eingestemmt werden.
Die Wand besteht aus 8cm dicken Hohlen Ziegeln und ist 4,80m lang . Eigentlich müsste es sich also eine nichttragende Wand handeln. Das ist im Plan auch ersichtlich. Allerdings ist die Stahlzarge der zu verbreiternden Türe eingemauert. Weiters nehme ich an, dass in den Wohnungen über der Projektwohung ebenfalls eine solche Wand verläuft.
Hier meine konkreten Fragen:
Kann ich beide Durchbrüche so wie geplant durchführen? (70cm Durchbruch mit Überlager; Verbreiterung Deckenhoch auf 130cm)
Soll lieber auf den Deckenhohen Durchbruch verzichtet werden und dort ebenfalls ein Überlager oder ein Träger verwendet werden?
Muss eventuell die Entstehende Kraft der oberen Wände mit einer Stützkonstruktion die Kraft ins untenliegende Stockwerk übertragen werden?
Wie viel Risiko bleibt bei der Variante 1 mit Deckenhohen Durchbruch und um wie viel kann das Risiko durch Variante 2 senken?
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen. Ich lese in eurem tollen Forum schon eine ganze Weile vor allem im Heizungsbereich mit und habs jetzt endlich geschafft mich zu Registrieren. Freu mich auf viele Hilfreiche Kommentare!
Freundliche Grüße
Daniel
ich stecke mitten in einem Sanierungsprojekt einer Altbauwohnung (BJ. ca. 1965) und bis jetzt verlief auch alles nach Plan. Bei einem Punkt bin ich mir jedoch unsicher.
Im Zuge dieses Projekts soll eine Tür von 80cm auf 130cm verbreitert werden und bis an die Decke abgetragen werden. Weiters soll in diese Wand eine 70cm Türe zur Küche nachträglich eingestemmt werden.
Die Wand besteht aus 8cm dicken Hohlen Ziegeln und ist 4,80m lang . Eigentlich müsste es sich also eine nichttragende Wand handeln. Das ist im Plan auch ersichtlich. Allerdings ist die Stahlzarge der zu verbreiternden Türe eingemauert. Weiters nehme ich an, dass in den Wohnungen über der Projektwohung ebenfalls eine solche Wand verläuft.
Hier meine konkreten Fragen:
Kann ich beide Durchbrüche so wie geplant durchführen? (70cm Durchbruch mit Überlager; Verbreiterung Deckenhoch auf 130cm)
Soll lieber auf den Deckenhohen Durchbruch verzichtet werden und dort ebenfalls ein Überlager oder ein Träger verwendet werden?
Muss eventuell die Entstehende Kraft der oberen Wände mit einer Stützkonstruktion die Kraft ins untenliegende Stockwerk übertragen werden?
Wie viel Risiko bleibt bei der Variante 1 mit Deckenhohen Durchbruch und um wie viel kann das Risiko durch Variante 2 senken?
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen. Ich lese in eurem tollen Forum schon eine ganze Weile vor allem im Heizungsbereich mit und habs jetzt endlich geschafft mich zu Registrieren. Freu mich auf viele Hilfreiche Kommentare!
Freundliche Grüße
Daniel
Wand Teilabtragung und Türdurchbruch
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