samedi 18 octobre 2014

Wallpflege als Baulast

Hallo an alle Forums-Mitglieder,



vorab möchte ich mich schon mal für alle Antworten zu meinem Anliegen bedanken.



Und das ist der Fall:



Wir haben ein Grundstück zum Bau eines Einfamlienhauses gekauft. Dieses ist Teil eines Neubaugebiets mit ca. 10 Grundstück in Reihe.

Vorgabe der Stadt war, dass hinter den Grundstücken ein Lärmschutzwall errichtet werden muss, da hier eine "viel befahrene" (was totaler Quatsch ist) Landstraße verläuft.



Dieser Wall wurde vom Verkäufer des Grundstück und dessen beauftragter Firma bereits hergestellt. Allerdings wohl ohne Baugenehmigung! :mauer Die Stadt hat daraufhin den Bebauungsplan

erstmal auf Eis gelegt und den Grundstücks-Verkäufer aufgefordert eine Baugenehmigung zu beantragen. Auf diesen Antrag folgte ein Schreiben der Stadt mit dem Hinweis, dass eine

Baulast auf alle Grundstücke des Neubaugebiets "gelegt" würde (bzw. die die von dem Lärmschutzwall direkt betroffen sind). Diese Baulast besagt, dass jeder Grundstückeigentümer einen Betrag von 800 € zur "Pflege des Lärmschutzwall" zu bezahlen hat. Die Stadt wolle vermeiden das der Wall mit der Zeit verkommt und zuwuchert (Antwort des Bauordnungsamtes auf Anfrage des

Verkäufers).



In Absprache mit allen Grundstückseigentümern des Neubaugebiets, haben wir vor ca. 3 Wochen ein Schreiben aufgesetzt in dem wir uns zur Pflege des Walls verpflichtet haben. Leider haben

wir bis dato noch keine Antwort auf unser Schreiben bekommen. Telefonische Anfragen beim Bauordnungsamt ergaben ebenfalls nichts (die zuständige Dame wurde eher ziemlich patzig).



Hat jemand schomal eine solche Situation erlebt und kann man etwas dagegen tun? Mittlerweile kommt es einem vor, als wolle die Stadt die Situation "aussitzen".





Wallpflege als Baulast

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