Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei weiterhelfen:
Nach langer Suche haben wir diese Woche einen sehr schönen Bauplatz besichtigt. Hier die Details die uns bisher bekannt sind:
Der Flächennutzungsplan sieht das Grundstück zur Überbauung vor
Die (obere) Denkmalschutzbehörde "erwartet", dass sich unter dem Bauplatz ein mittelalterlicher Graben (zugeschüttet) befindet und hat die Bedenken, dass durch die Bebauung dieser zerstört wird. Beweise gibt es scheinbar nicht.
Nun zu meinen Fragen:
Wie sollen wir weiter vorgehen, um die rechtliche Lage zu prüfen? Wir wollen natürlich kein Bauplatz kaufen auf dem wir später nicht bauen dürfen... Macht es Sinn eine Bauvorranfrage zu stellen und was sollte diese beinhalten?
Kann das Denkmalschutzamt einen Denkmalschutz verhängen ohne Beweise? Wer ist hier in der Beweispflicht?
Kann wirklich jegliche Art von Bebauung verweigert werden, wegen eines Verdachts oder muss eine Bebauung genehmigt werden, dann aber voraussichtlich mit bestimmten Auflagen (z.B. Abgrabung unter denkmalschutztechnischer Aufsicht)? Mit welchen Mehrkosten wäre dabei zu rechnen?
Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn wir das Grundstück kaufen, eine Baugenehmigung bekommen, anfangen zu Bauen und beim Aushub wird wirklich was gefunden?
Vielen Dank vorab!
Grüße
Peter
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei weiterhelfen:
Nach langer Suche haben wir diese Woche einen sehr schönen Bauplatz besichtigt. Hier die Details die uns bisher bekannt sind:
Der Flächennutzungsplan sieht das Grundstück zur Überbauung vor
Die (obere) Denkmalschutzbehörde "erwartet", dass sich unter dem Bauplatz ein mittelalterlicher Graben (zugeschüttet) befindet und hat die Bedenken, dass durch die Bebauung dieser zerstört wird. Beweise gibt es scheinbar nicht.
Nun zu meinen Fragen:
Wie sollen wir weiter vorgehen, um die rechtliche Lage zu prüfen? Wir wollen natürlich kein Bauplatz kaufen auf dem wir später nicht bauen dürfen... Macht es Sinn eine Bauvorranfrage zu stellen und was sollte diese beinhalten?
Kann das Denkmalschutzamt einen Denkmalschutz verhängen ohne Beweise? Wer ist hier in der Beweispflicht?
Kann wirklich jegliche Art von Bebauung verweigert werden, wegen eines Verdachts oder muss eine Bebauung genehmigt werden, dann aber voraussichtlich mit bestimmten Auflagen (z.B. Abgrabung unter denkmalschutztechnischer Aufsicht)? Mit welchen Mehrkosten wäre dabei zu rechnen?
Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn wir das Grundstück kaufen, eine Baugenehmigung bekommen, anfangen zu Bauen und beim Aushub wird wirklich was gefunden?
Vielen Dank vorab!
Grüße
Peter
Baugenehmigung bei erwartetem Denkmal auf dem Grundstück
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