Nabens zusammen.
Unser Grundstück hat neben dem Baufenster (10x12 meter) noch eine Sicherheitszone im Garten ungefähr 3 meter vom Baufenster entfernt.
Die Sicherheitszone wurde vom Bergamt erstellt, da der 70 meter hohe bewaldete Berg in 70 meter Entfernung ja abrutschen könnte und somit steht laut Bebbaungsplan folgendes drin "Bei diesem verbindlichen Bauleitplan ist darauf zu achten, dass Baulichkeiten, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, nur außerhalb der Sicherheitszone errichtet werden
können.
Soweit so gut. Nun können wir aber komischerweise unsere Garage über eine Genehmigung in die Sicherheitszone um 1,50 reinragen lassen, aber unsere Terrasse nicht, obwohl diese nicht überdacht ist. Dabei steht im Bplan dazu folgendes:
"Gärten, Garagen u.ä. Nebenanlagen können dagegen in die Sicherheitszone hineinragen, da sie nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen"
Von Terrassen steht im ganzen Bplan nichts. Sind damit Nebenanlagen gemeint? Beim Bauamt wurde die Aussage gegeben, das eine Terrasse zum Haus gehört und somit nicht in die Sicherheitszone reinragen darf. Muss man das verstehen? Die Garage geht aber eine Terrasse nicht? Ist so etwas anfechtbar? Immerhin würde unsere Terrasse somit nur 2,70 breit werden. Für ein 19 meter langen Garten ein NoGo
Danke für Hinweise
Grüße
Wayne
Unser Grundstück hat neben dem Baufenster (10x12 meter) noch eine Sicherheitszone im Garten ungefähr 3 meter vom Baufenster entfernt.
Die Sicherheitszone wurde vom Bergamt erstellt, da der 70 meter hohe bewaldete Berg in 70 meter Entfernung ja abrutschen könnte und somit steht laut Bebbaungsplan folgendes drin "Bei diesem verbindlichen Bauleitplan ist darauf zu achten, dass Baulichkeiten, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, nur außerhalb der Sicherheitszone errichtet werden
können.
Soweit so gut. Nun können wir aber komischerweise unsere Garage über eine Genehmigung in die Sicherheitszone um 1,50 reinragen lassen, aber unsere Terrasse nicht, obwohl diese nicht überdacht ist. Dabei steht im Bplan dazu folgendes:
"Gärten, Garagen u.ä. Nebenanlagen können dagegen in die Sicherheitszone hineinragen, da sie nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen"
Von Terrassen steht im ganzen Bplan nichts. Sind damit Nebenanlagen gemeint? Beim Bauamt wurde die Aussage gegeben, das eine Terrasse zum Haus gehört und somit nicht in die Sicherheitszone reinragen darf. Muss man das verstehen? Die Garage geht aber eine Terrasse nicht? Ist so etwas anfechtbar? Immerhin würde unsere Terrasse somit nur 2,70 breit werden. Für ein 19 meter langen Garten ein NoGo
Danke für Hinweise
Grüße
Wayne
Bplanm Bauamt -> Terrasse darf nicht über bestimmt Grenze, Garage schon? Unlogik?
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