vendredi 31 octobre 2014

Haftung Kenntnisgabeverfahren

Hallo miteinander,



wir streben für unseren Neubau eines EFH (in BaWü) das Kenntnisgabeverfahren an. Unser Architekt hat es uns so empfohlen (schneller, günstiger), da ein qualifizierter B-Plan aus 2010 vorliegt.



Sollte unser Archi nun ein Fehler unterlaufen sein, z. B. Dachneigung falsch, und die Baubehörde beanstandet das im Nachhinein, wer haftet für den Fehler? Wir, die Bauherrschaft, oder der Planverfasser, unser Archi?



Gruß

Kickex





Haftung Kenntnisgabeverfahren

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