Hallo miteinander,
wir streben für unseren Neubau eines EFH (in BaWü) das Kenntnisgabeverfahren an. Unser Architekt hat es uns so empfohlen (schneller, günstiger), da ein qualifizierter B-Plan aus 2010 vorliegt.
Sollte unser Archi nun ein Fehler unterlaufen sein, z. B. Dachneigung falsch, und die Baubehörde beanstandet das im Nachhinein, wer haftet für den Fehler? Wir, die Bauherrschaft, oder der Planverfasser, unser Archi?
Gruß
Kickex
wir streben für unseren Neubau eines EFH (in BaWü) das Kenntnisgabeverfahren an. Unser Architekt hat es uns so empfohlen (schneller, günstiger), da ein qualifizierter B-Plan aus 2010 vorliegt.
Sollte unser Archi nun ein Fehler unterlaufen sein, z. B. Dachneigung falsch, und die Baubehörde beanstandet das im Nachhinein, wer haftet für den Fehler? Wir, die Bauherrschaft, oder der Planverfasser, unser Archi?
Gruß
Kickex
Haftung Kenntnisgabeverfahren
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