jeudi 30 octobre 2014

Nutzungsänderung Handwerksbetrieb

Es geht um eine Vermietung. Wenn ich von Heizungsbauer zu Dachdecker- oder Malerbetrieb wechsel, muss ich dann eine Nutzungsänderung machen?

Oder ist Handwerker = Handwerker = Handwerker baurechtlich?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum?

Ich finde diesbzgl keine zuverlässige Regelung





Nutzungsänderung Handwerksbetrieb

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