Moinsen!
Aus dem Bekanntenkreis hab ich folgenden Fall mitbekommen und wollte mal eure Meinung dazu hören:
In einem EFH wurde in einem Kellerraum (der beim Bau des Hauses als Partyraum/Kellerbar geplant war) ein nichtstörendes Gewerbe betrieben. Alles war baurechtlich genehmigt und abgenommen. Jetzt ist das Gewerbe erloschen und der Kellerraum soll wieder einfach nur Kellerraum sein. Ist hierfür eine Nutzungsänderung zu beantragen?
Gesetzt den Fall, dass das EFH verkauft wird, wäre es, abgesehen von der Raumhöhe des Kellers, die nur 2,35m beträgt, möglich, eine Einliegerwohnung hieraus zu machen? Wen kann man fragen?
Aus dem Bekanntenkreis hab ich folgenden Fall mitbekommen und wollte mal eure Meinung dazu hören:
In einem EFH wurde in einem Kellerraum (der beim Bau des Hauses als Partyraum/Kellerbar geplant war) ein nichtstörendes Gewerbe betrieben. Alles war baurechtlich genehmigt und abgenommen. Jetzt ist das Gewerbe erloschen und der Kellerraum soll wieder einfach nur Kellerraum sein. Ist hierfür eine Nutzungsänderung zu beantragen?
Gesetzt den Fall, dass das EFH verkauft wird, wäre es, abgesehen von der Raumhöhe des Kellers, die nur 2,35m beträgt, möglich, eine Einliegerwohnung hieraus zu machen? Wen kann man fragen?
Nutzungsänderung
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