Mal eine Frage theoretischer Natur:
man nehme ein x-beliebiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Vereinbart sind als Sondertilgungsmöglichkeit 5% der Darlehenssumme und während der Zinsbindung sind x-Tilgungssatzänderungen zwischen 1% und 10% kostenfrei möglich. Sonst gibt es keine weiteren Angaben zu Tilgung.
Wenn ich also nach kurzer Zeit den Tilgungssatz auf 10 % setze und jede Sondertilgungsmöglichkeit ausnutze, ist das Darlehen schnell getilgt. Jetzt unterstelle ich mal, dass in diesem speziellen Fall die Sollzinsbindung länger als die tatsächlichen Laufzeit des Darlehens läuft.
Ist das so möglich oder gibt es eine Gesetzgebung/Rechtssprechung, die solche Fälle verhindert ?
man nehme ein x-beliebiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Vereinbart sind als Sondertilgungsmöglichkeit 5% der Darlehenssumme und während der Zinsbindung sind x-Tilgungssatzänderungen zwischen 1% und 10% kostenfrei möglich. Sonst gibt es keine weiteren Angaben zu Tilgung.
Wenn ich also nach kurzer Zeit den Tilgungssatz auf 10 % setze und jede Sondertilgungsmöglichkeit ausnutze, ist das Darlehen schnell getilgt. Jetzt unterstelle ich mal, dass in diesem speziellen Fall die Sollzinsbindung länger als die tatsächlichen Laufzeit des Darlehens läuft.
Ist das so möglich oder gibt es eine Gesetzgebung/Rechtssprechung, die solche Fälle verhindert ?
Tilgungssatzänderung und Sondertilgung
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