Hallo,
wie in meinem vorherigen Thread zur Garage komme ich auch beim lesen der Gestze zu Gartenhäusern ein bisschen durcheinander:
Ich möchte mir irgendwann in der Zukunft mal ein Gartenhäuschen bzw. Geräteschuppen in den Garten bauen. Dafür würde ich jetzt nur schon gerne die Voraussetzungen (Strom usw.) schaffen, da ich im Moment noch viel im Garten rumbastel.
Bundesland Niedersachsen. 40m³ Umbauter raum bei einer solchen Hütte scheinen ja erlaubt. Aber gilt das auch außerhalb der Baugrenze? mein Grundstück liegt in einer Siedlung (also nicht im Außenbereich) und grenzt an einen Wald. Die Baugrenze verläuft ca 25m vom Wald quer über mein Grundstück. Darf ich dort trotzdem (außerhalb der Baugrenze) eine Hütte bauen?
Wie sieht es mit Fundamenten aus, darf man die setzen oder muss es ohne ?
wie in meinem vorherigen Thread zur Garage komme ich auch beim lesen der Gestze zu Gartenhäusern ein bisschen durcheinander:
Ich möchte mir irgendwann in der Zukunft mal ein Gartenhäuschen bzw. Geräteschuppen in den Garten bauen. Dafür würde ich jetzt nur schon gerne die Voraussetzungen (Strom usw.) schaffen, da ich im Moment noch viel im Garten rumbastel.
Bundesland Niedersachsen. 40m³ Umbauter raum bei einer solchen Hütte scheinen ja erlaubt. Aber gilt das auch außerhalb der Baugrenze? mein Grundstück liegt in einer Siedlung (also nicht im Außenbereich) und grenzt an einen Wald. Die Baugrenze verläuft ca 25m vom Wald quer über mein Grundstück. Darf ich dort trotzdem (außerhalb der Baugrenze) eine Hütte bauen?
Wie sieht es mit Fundamenten aus, darf man die setzen oder muss es ohne ?
Gartenhaus genehmigungsfrei?
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