lundi 20 octobre 2014

Garage + Carport länger als 9m in NRW

Hallo zusammen,



in §6 Abs 11 der Landesbauordnung steht ja, dass Garagen bis zu 9m auf einer Grenze gebaut werden dürfen. In unserem Fall ist es so, dass wir eine 6,24 lange Garage + einen 2,66m lange Anbau zum Garten als Abstellraum planen. Gesamtmaß also 8,90m < 9,0m = OK.



Unsere Zufahrt (von Grundstücksgrenze bis Garagenwand) vor der Garage ist knapp 9m lang. Der Hauseingang befindet sich an der Seite. Somit also möglichst kurzer Weg zwischen Garage und Hauseingang. Ist es hier gestattet, einen Carport (6m lang) als Regenschutz über den Hauseingang zu setzen? Oder zählt ein Carport in diese maximalen 9m mit rein? Ich konnte in der BauO NRW nichts über Carports finden.





Besten Dank im Voraus





Garage + Carport länger als 9m in NRW

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