vendredi 17 octobre 2014

Fertigbauabnahme NRW; was wird geprüft?

Hallo Forum,



folgende Frage zur Fertigbauabnahme durch das Bauamt in NRW:



Es geht um ein freistehendes EFH, mit "rotem Punkt" gebaut.



Eine Innentreppe hat einseitig noch kein Geländer. Ist das anbringen einer Absturzsicherung (= Geländer) zwingende Vorraussetzung für die Abnahme? Das Gebäude wird logischerweise rein privat genutzt.



Das die Haftung im Falle eines Absturzes beim Bauherrn liegt ist klar.



Überlege lediglich, ob das anbringen einer provisorischen Absturzsicherung zwingend zur Abnahme erforderlich ist.

(Richtige Sicherung => Glaswand kommt erst noch)





Fertigbauabnahme NRW; was wird geprüft?

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