Hallo,
ein Bauträger behauptet, dass nach Installation eines Blitzableiters, dieser regelmäßig gewartet werden muss.
Anonsten könnte im Falle eines Einschlages die Versicherung sagen, dass sie den Schaden nicht übernimmt (falls denn ein Schaden trotz Blitzableiter auftritt) da keine Wartung vorhanden.
Wäre hingegen von vorn herein kein Blitzableiter installiert, würde die Versicherung bezahlen.
Ist das so gängige Praxis bei den Versicherungen, hat hierzu jemand Erfahrung?
ein Bauträger behauptet, dass nach Installation eines Blitzableiters, dieser regelmäßig gewartet werden muss.
Anonsten könnte im Falle eines Einschlages die Versicherung sagen, dass sie den Schaden nicht übernimmt (falls denn ein Schaden trotz Blitzableiter auftritt) da keine Wartung vorhanden.
Wäre hingegen von vorn herein kein Blitzableiter installiert, würde die Versicherung bezahlen.
Ist das so gängige Praxis bei den Versicherungen, hat hierzu jemand Erfahrung?
Muss ein Blitzableiter im EFH regelmäßig gewartet werden?
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