dimanche 9 juillet 2017

Abstand Revisionsschacht zu Keller

Hallo,

wir bauen den Bau eines Hauses in Hessen und haben dort ein erschlossenes Grundstück angeboten bekommen. Die Revisionsschächte (Trennsystem) wurden dort bereits gesetzt.
Da die Grundstücke im Baugebiet recht klein sind, besteht laut Bebauungsplan zur öffentlichen Verkehrsfläche nur ein Mindestabstand von 2 Metern anstatt der sonst oft üblichem 3 Meter.

Da sich die Schächte in der Mitte des Grundstücks befinden stehen sie einem möglichen Hausbau ggf. im Weg. Der Abstand von der Straße zur hinteren Kante der Schächte (Außendurchmesser 1,3 m) beträgt bereits etwa 2,05 Meter. Ein Bau auf die 2-Meter-Grenze ist somit schon nicht mehr möglich. Die Kontrollschächte gehen gerade durch und haben keinen seitlichen Abgang/Zufluss. Die Entwässerung muss also zwischen Schacht und Keller angeschlossen werden.

Im Anhang sind Grundriss und Schächte schematisch mit Abständen und Tiefen eingezeichnet. Wir fragen uns nun welcher Abstand zwischen Keller und Kontrollschacht mindestens erforderlich ist. Wären 0,5 Meter wie eingezeichnet wohl ausreichend?

Viele Grüße
Hans

entwaesserung.jpg
Angehängte Grafiken
 


Abstand Revisionsschacht zu Keller

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