Hallo Zusammen,
ich plane mit meinem Nachbarn zusammen, bei unseren Doppelhaus (jeder eine Hälfte) eine große Gaube (an der Grenze kommt die Gaube zusammen) in dem aktuell ungenutzten Dachgeschossen zu bauen.
Gem. NBAUO ist hierfür eine Baugenehmigung in Niedersachsen notwendig.
Resultierend daraus planen wir nach Fertigstellung der Dachgaube, das Dachgeschoss auszubauen, was ja grundsätzlich eine Nutzungsänderung sein würde, jedoch gem. NBAUO (§60 - Abs. 2 - Satz 2) eine "verfahrensfreie Baumaßnahme" darstellt:
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(1) 1 Die im Anhang genannten baulichen Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen in dem dort festgelegten Umfang ohne Baugenehmigung errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt und geändert werden (verfahrensfreie Baumaßnahmen). 2 Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind auch die im Anhang genannten Baumaßnahmen.
(2) Verfahrensfrei ist auch
2. die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
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Wenn wir nun den Antrag zur Baugenehmigung für die Dachgaube stellen, müssen wir dann auch gleichzeitig eine Nutzungsänderung beantragen oder fällt der "Ausbau", weiterhin unter die "verfahrenfreihe Baumaßnahmen"?
Danke für eure Hilfe.
ich plane mit meinem Nachbarn zusammen, bei unseren Doppelhaus (jeder eine Hälfte) eine große Gaube (an der Grenze kommt die Gaube zusammen) in dem aktuell ungenutzten Dachgeschossen zu bauen.
Gem. NBAUO ist hierfür eine Baugenehmigung in Niedersachsen notwendig.
Resultierend daraus planen wir nach Fertigstellung der Dachgaube, das Dachgeschoss auszubauen, was ja grundsätzlich eine Nutzungsänderung sein würde, jedoch gem. NBAUO (§60 - Abs. 2 - Satz 2) eine "verfahrensfreie Baumaßnahme" darstellt:
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(1) 1 Die im Anhang genannten baulichen Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen in dem dort festgelegten Umfang ohne Baugenehmigung errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt und geändert werden (verfahrensfreie Baumaßnahmen). 2 Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind auch die im Anhang genannten Baumaßnahmen.
(2) Verfahrensfrei ist auch
2. die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
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Wenn wir nun den Antrag zur Baugenehmigung für die Dachgaube stellen, müssen wir dann auch gleichzeitig eine Nutzungsänderung beantragen oder fällt der "Ausbau", weiterhin unter die "verfahrenfreihe Baumaßnahmen"?
Danke für eure Hilfe.
NBAUO / Dachgaube / Doppelhaus / Baugenehmigung / Nutzungänderung mit beantragen?
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