Wir sind mit ca. 300 Mitarbeitern Mieter in einem Bürokomplex Baujahr 2003. Seit dem letzten Eigentümerwechsel ist die gesamte Instandhaltung auf eine Drittfirma ausgelagert. Diese macht allerdings nur das allernötigste und das auch noch sehr dilettantisch. Die Geschäftsführung unserer Firma ist mit diesen Fragen überfordert und will keinen Streit. Im Ergebnis wird in diesem Gebäudekomplex an allen Ecken und Enden gegen § 3 EnEg verstoßen. So fährt seit Wochen der außenliegende Sonnenschutz (Raffstores) im Winter (derzeit tagsüber Minus 5°C) herunter und verhindert damit die Nutzung von Solarenergie. Nach unserer Schätzung werden hier ca. 10.000 monatlich unnötig mit Gas verheizt.
Wir als ehemalige Wartungs- und Instandhaltungsabteilung sind machtlos und schieben einen Riesenfrust.
Welche Möglichkeiten bestehen, den Vermieter bzw. dessen Instandhaltungsfirma zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu zwingen? Wir sind bereit, das zur Anzeige zu bringen, nur auf welcher Verordnungsgrundlage genau?
Wir als ehemalige Wartungs- und Instandhaltungsabteilung sind machtlos und schieben einen Riesenfrust.
Welche Möglichkeiten bestehen, den Vermieter bzw. dessen Instandhaltungsfirma zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu zwingen? Wir sind bereit, das zur Anzeige zu bringen, nur auf welcher Verordnungsgrundlage genau?
Anzeige wegen vorsätzlicher Energieverschwendung?
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