mardi 31 janvier 2017

Straße senkt sich nach Erschließung...wer ist verantwortlich?

Guten Tag,
wir haben in 2014 ein Grundstück erworben, bei denen laut Makler alle Medien anliegen und welcher als Bauplatz sofort verfügbar war...wie sich bei der Beauftragung zu den Erschließungsarbeiten herausstellte, war dem nicht so. Nur Strom und Wasser lagen an, Abwasser und Gas lagen in der Mitte der Straße. Diese Leitungen konnten nicht "angeschossen" werden, sondern es musste eine komplette Öffnung der Straße auf unsere Kosten erfolgen...

Dies übernahm der Wasserverband zusammen mit den Stadtwerken. Sie erstellten uns ein Angebot über die zu erwartenden Kosten. Die Tiefbauarbeiten sollten durch die Tochterfirma des Wasserverbandes erfolgen (wir hätten uns auch einen anderen Tiefbauer suchen können, haben aber dann darauf vertraut, weil es am schnellstens ging und der Bau losgehen sollte...).

Nach einer Woche war alles erschlossen und die Straße wurde wieder verschlossen. Sie hat nun einen ca. 2m x 3m Einschnitt...dies alles war im Juli 2015 und hat uns vorab ungeplante 8.000 Euro gekostet.

Jetzt ist mir neulich aufgefallen, dass sich genau dieser Abschnitt im Vergleich zur eigentlichen Straße abgesenkt hat (vlt 1 cm bis 1,5 cm)..wahrscheinlich wurde dort nicht richtig verdichtet.

Meine Fragen nun hierzu:

1. Ist das noch normal oder schon ein Mangel?
2. Kann/Muss ich eine Ausbesserung verlangen? Es liegt halt genau vor meinem Grundstück...
3. Bin ich dort irgendwie mitverantwortlich, weil die Erschließung ja mein Haus betroffen und ich den Wasserverband beauftragt habe?
4. Wenn ja, habe ich hier Gewährleistung (2 Jahre / 5 Jahre)?

Hier noch der Auszug aus dem Bescheid:

Die Realisierung der Grundstücksentwasserungsanlage (Grundstücksleitungen und Revisionsschacht) gem5B §11 der SBS muss sach- und fachgerecht erfolgen. Dazu empfehlen wir Ihnen die Konsultation bzw. Bindung eines (ortsansassigen) Unternehmens, das gegenüber des Wasserverbandes die notwendige Sachkenntnis nachgewiesen hat (s. Liste).

Die satzungsgemäße Herstellung des Anschlusskanals bis Grundstücksgrenze erfolgt im Auftrag des Wasserbandes. Entsprechend der vor-Ort-Beratung am 21. Mai wird der Anschluss durch die XXX GmbH, Ort ausgeführt, da sie auch die Anschlüsse fur TW, Gas und Strom realisiert. Die Erstellungskosten werden fiktiv ab Straßenmitte, gem. SWKES, § 2(2), weiterberechnet. Weitere Anfragen zu diesem Sachverhalt richten Sie bitte an Frau XXXX. Weitere technische Abstimmungen zur Verlegung der Grundstücksleitung(en) bzw. zur Errichtung des Revisionsschachtes und Anbindung fahren Sie bitte mit unserem Mitarbeiter Herrn XXXX.
Angehängte Grafiken


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