Hallo Bauexperten,
wir möchten ein Haus, 8m auf 11m, auf einem leicht abfallenden Gelände bauen. Von der Straße aus betrachtet sollte die Garage an der rechten Seite des Hauses angebaut werden, auf der sich auch die Eingangstür befindet. Zwischen dem Haus und der rechten Grundstücksgrenze sind 3 m Abstand, die Garage sollte auf der Grundstücksgrenze und direkt am Haus stehen. Wir bauen mit einem Bauträger, der zuständige Architekt ist beim Bauträger angestellt, meine Zahlungen gehen an den Bauträger. Das Grundstück besaß ich bereits vor dem Vertragsabschluß mit dem Bauträger.
Die Baubestimmungen der zuständigen Baubehörde gaben vor, daß die Oberkante des Fußbodens maximal 30 cm über dem höchsten Geländepunkt, an dem der Baukörper an einem der Gebäudeecken in das natürliche Gelände einschneidet, liegen darf. Dementsprechend hätte die Oberkante des Fußbodens maximal auf 200,13m üNN liegen dürfen, ca. 18 cm unter der niedrigsten Stelle der Straße. Bei dieser Höhe des Fußbodens wäre aufgrund des Gefälles des Baugrundstückes eine Höhendifferenz von ca. 1,30 cm entstanden zwischen dem Hauseingang und der Zufahrt zur Garage. Infolgedessen hätte die Treppe zum Hauseingang laut Aussage des Architekten bis zu1,30 m in den Zufahrtsweg hineingeragt.
Nachdem der Architekt mir dieses Problem geschildert hatte, erkundigte ich mich nach Lösungsmöglichkeiten. Er schlug als einzige Lösungsmöglichkeit vor, das Haus um ca. 75 cm tiefer zu legen, um den Höhenunterschied zwischen dem Hauseingang und dem Zufahrtsweg zu reduzieren, die Treppe hätte weniger in den Zufahrtsweg hineingeragt, ein Auto hätte an der Treppe vorbei in die Garage fahren können. Ich stimmte zu, da es ja keine andere Lösungsmöglichkeit laut Aussage des Architekten gab. Ich verließ mich ganz einfach auf den Architekten als Fachmann. Danach erhielt ich die Baugenehmigung.
Als ich dann nach Erteilung der Baugenehmigung die Unterlagen für den Bauunternehmer erneut unterzeichnen sollte, schaute ich mir diese Unterlagen noch einmal genauer an und stellte fest, daß es auch eine andere Lösungsmöglichkeit gegeben hätte. Wenn der gesamte Baukörper um ca. 1,30 m von der Straßenseite aus betrachtet nach links verschoben worden wäre, links gab es noch Spielraum, hätte das Haus nicht um 75 cm tiefer gelegt werden müssen, auf der rechten Seite wäre demzufolge eine Lücke zwischen der Garage und der Hauswand entstanden. Ich möchte natürlich, daß das Haus nur 18 cm unter der Straße liegt und nicht 93 cm. Da ich dies möchte, kommen jetzt laut Aussage des Architekten zusätzliche Kosten auf mich zu. 500 Euro Pauschale für den Bauträger, neue Vermessung, neue statische Berechnungen, neuer Bauantrag.
Nun kann man der Meinung sein, ich hätte mir das Ganze vor Einholung der Baugenehmigung genauer anschauen sollen. Man kann allerdings auch der Meinung sein, der Architekt hätte mir diese zweite Option aufzeigen müssen. Eure Meinung zu dieser Thematik interessiert mich sehr. Wie soll ich mich auf der Kostenseite gegenüber dem Bauträger verhalten?
Danke.
wir möchten ein Haus, 8m auf 11m, auf einem leicht abfallenden Gelände bauen. Von der Straße aus betrachtet sollte die Garage an der rechten Seite des Hauses angebaut werden, auf der sich auch die Eingangstür befindet. Zwischen dem Haus und der rechten Grundstücksgrenze sind 3 m Abstand, die Garage sollte auf der Grundstücksgrenze und direkt am Haus stehen. Wir bauen mit einem Bauträger, der zuständige Architekt ist beim Bauträger angestellt, meine Zahlungen gehen an den Bauträger. Das Grundstück besaß ich bereits vor dem Vertragsabschluß mit dem Bauträger.
Die Baubestimmungen der zuständigen Baubehörde gaben vor, daß die Oberkante des Fußbodens maximal 30 cm über dem höchsten Geländepunkt, an dem der Baukörper an einem der Gebäudeecken in das natürliche Gelände einschneidet, liegen darf. Dementsprechend hätte die Oberkante des Fußbodens maximal auf 200,13m üNN liegen dürfen, ca. 18 cm unter der niedrigsten Stelle der Straße. Bei dieser Höhe des Fußbodens wäre aufgrund des Gefälles des Baugrundstückes eine Höhendifferenz von ca. 1,30 cm entstanden zwischen dem Hauseingang und der Zufahrt zur Garage. Infolgedessen hätte die Treppe zum Hauseingang laut Aussage des Architekten bis zu1,30 m in den Zufahrtsweg hineingeragt.
Nachdem der Architekt mir dieses Problem geschildert hatte, erkundigte ich mich nach Lösungsmöglichkeiten. Er schlug als einzige Lösungsmöglichkeit vor, das Haus um ca. 75 cm tiefer zu legen, um den Höhenunterschied zwischen dem Hauseingang und dem Zufahrtsweg zu reduzieren, die Treppe hätte weniger in den Zufahrtsweg hineingeragt, ein Auto hätte an der Treppe vorbei in die Garage fahren können. Ich stimmte zu, da es ja keine andere Lösungsmöglichkeit laut Aussage des Architekten gab. Ich verließ mich ganz einfach auf den Architekten als Fachmann. Danach erhielt ich die Baugenehmigung.
Als ich dann nach Erteilung der Baugenehmigung die Unterlagen für den Bauunternehmer erneut unterzeichnen sollte, schaute ich mir diese Unterlagen noch einmal genauer an und stellte fest, daß es auch eine andere Lösungsmöglichkeit gegeben hätte. Wenn der gesamte Baukörper um ca. 1,30 m von der Straßenseite aus betrachtet nach links verschoben worden wäre, links gab es noch Spielraum, hätte das Haus nicht um 75 cm tiefer gelegt werden müssen, auf der rechten Seite wäre demzufolge eine Lücke zwischen der Garage und der Hauswand entstanden. Ich möchte natürlich, daß das Haus nur 18 cm unter der Straße liegt und nicht 93 cm. Da ich dies möchte, kommen jetzt laut Aussage des Architekten zusätzliche Kosten auf mich zu. 500 Euro Pauschale für den Bauträger, neue Vermessung, neue statische Berechnungen, neuer Bauantrag.
Nun kann man der Meinung sein, ich hätte mir das Ganze vor Einholung der Baugenehmigung genauer anschauen sollen. Man kann allerdings auch der Meinung sein, der Architekt hätte mir diese zweite Option aufzeigen müssen. Eure Meinung zu dieser Thematik interessiert mich sehr. Wie soll ich mich auf der Kostenseite gegenüber dem Bauträger verhalten?
Danke.
Was muß ein Architekt, ein Bauherr leisten?
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