Hallo,
mein Name ist Petra und ich möchte mich hier gleich mit einer etwas komplizierten Sachlage, bei der ich euren Rat benötige, vorstellen.
Ich habe vor ca. 10 Jahren ein Haus aus den 70ern mit grossem Grundstück gekauft. Soweit war alles bestens. Vor kurzem kam bei zwei meiner drei erwachsenen Kindern der Wunsch auf, ein Eigenheim zu bauen. Ich bot ihnen an, in zweiter Reihe hinter das Elternhaus zu bauen und ihnen jeweils einen Teil des Grundstücks zu Lebzeiten abzutreten. Nach einigen Diskussionsrunden war auch klar wie das Grundstück geteilt werden soll. Ca. 350m² für meinen Sohn, ca. 350m² für meine Tochter und einen ca. 150m² grossen L-förmigen Weg, der als Zufahrt zu den hinteren Grundstücken dienen und auch alle Leitungen aufnehmen soll. Nach einem Treffen mit dem zuständigen Beamten beim Bauamt war klar: Das funktioniert so. Wir sollen uns einen Architekten suchen, damit dieser alles weitere in die Wege leitet.
Als wir im nächsten Schritt mit unseren Nachbarn über unser Vorhaben sprachen, erfuhren wir, dass angeblich deren Abwasserrohr über unser Grundstück liefe. Die Gemeinde hätte das damals so installiert. Ein wenig beunruhigt und vor allem irritiert suchte ich alle Pläne durch. Nichts von einem Abwasserrohr zu finden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wieder nichts. Weder im Archiv des Tiefbauamts noch im Baulastenbuch. Auch im Grundbuch sind keine Dienstbarkeiten, Baulasten oder Leitungsrechte eingetragen. Also sprachen wir nochmals mit den Nachbarn. Diese zeigten uns ihren Schacht im Garten. Nach dem Öffnen war klar. Der Kanal läuft definitiv durch unser Grundstück. Sie sagten, dass in der Strasse, an denen sie eigentlich angeschlossen sein sollten, keine Kanalisation liegt und sie daher über unser Grundstück entwässern müssten. Und die anderen Nachbarn? Genau das Gleiche!
Im Anhang ein Lageplan wie die Rohre liegen. 1 ist unser Grundstück, 2 und 3 sind die Nachbarn.
Jetzt die grosse Frage: Wie kommen wir aus dieser Sache möglichst gut raus? Wie sieht das ganze rechtlich aus? Dass die Abwasserrohre umgelegt werden müssen, ist klar. Nur wer übernimmt die Kosten hierfür? Müssen wir überhaupt akzeptieren, dass die Entwässerung der Nachbarn über unser Grundstück stattfindet? Oder kann man eventuell sogar die Gemeinde mit ins Boot holen?
Vielleicht liest ja jemand mit, der sich auskennt oder vielleicht sogar in der gleichen Situation war. Über Hilfe und Ratschläge würde ich mich in jedem Fall freuen.
Grüsse,
Petra
mein Name ist Petra und ich möchte mich hier gleich mit einer etwas komplizierten Sachlage, bei der ich euren Rat benötige, vorstellen.
Ich habe vor ca. 10 Jahren ein Haus aus den 70ern mit grossem Grundstück gekauft. Soweit war alles bestens. Vor kurzem kam bei zwei meiner drei erwachsenen Kindern der Wunsch auf, ein Eigenheim zu bauen. Ich bot ihnen an, in zweiter Reihe hinter das Elternhaus zu bauen und ihnen jeweils einen Teil des Grundstücks zu Lebzeiten abzutreten. Nach einigen Diskussionsrunden war auch klar wie das Grundstück geteilt werden soll. Ca. 350m² für meinen Sohn, ca. 350m² für meine Tochter und einen ca. 150m² grossen L-förmigen Weg, der als Zufahrt zu den hinteren Grundstücken dienen und auch alle Leitungen aufnehmen soll. Nach einem Treffen mit dem zuständigen Beamten beim Bauamt war klar: Das funktioniert so. Wir sollen uns einen Architekten suchen, damit dieser alles weitere in die Wege leitet.
Als wir im nächsten Schritt mit unseren Nachbarn über unser Vorhaben sprachen, erfuhren wir, dass angeblich deren Abwasserrohr über unser Grundstück liefe. Die Gemeinde hätte das damals so installiert. Ein wenig beunruhigt und vor allem irritiert suchte ich alle Pläne durch. Nichts von einem Abwasserrohr zu finden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wieder nichts. Weder im Archiv des Tiefbauamts noch im Baulastenbuch. Auch im Grundbuch sind keine Dienstbarkeiten, Baulasten oder Leitungsrechte eingetragen. Also sprachen wir nochmals mit den Nachbarn. Diese zeigten uns ihren Schacht im Garten. Nach dem Öffnen war klar. Der Kanal läuft definitiv durch unser Grundstück. Sie sagten, dass in der Strasse, an denen sie eigentlich angeschlossen sein sollten, keine Kanalisation liegt und sie daher über unser Grundstück entwässern müssten. Und die anderen Nachbarn? Genau das Gleiche!
Im Anhang ein Lageplan wie die Rohre liegen. 1 ist unser Grundstück, 2 und 3 sind die Nachbarn.
Jetzt die grosse Frage: Wie kommen wir aus dieser Sache möglichst gut raus? Wie sieht das ganze rechtlich aus? Dass die Abwasserrohre umgelegt werden müssen, ist klar. Nur wer übernimmt die Kosten hierfür? Müssen wir überhaupt akzeptieren, dass die Entwässerung der Nachbarn über unser Grundstück stattfindet? Oder kann man eventuell sogar die Gemeinde mit ins Boot holen?
Vielleicht liest ja jemand mit, der sich auskennt oder vielleicht sogar in der gleichen Situation war. Über Hilfe und Ratschläge würde ich mich in jedem Fall freuen.
Grüsse,
Petra
Abwasserkanal vom Nachbar durchs Baugrundstück
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