Hallo,
vor 2,5 Jahren hat eine Sanitärfirma eine Dusche in unser Gäste-WC eingebaut. Für den Duschablauf wurde ein Loch in den Betonfußboden zum Keller darunter aufgestemmt. Nun ist genau dieser Ablauf unter der Dusche undicht geworden. Die Firma war jetzt da und hat den Ablauf repariert. Ich habe gelesen, dass auf Arbeiten, die das Bauwerk betreffen generell 5 Jahre Garantie bestehen, und auf alle anderen 2 Jahre. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Aufstemmen des Betonbodens und das Verlegen eines Ablaufrohres durch das Loch eine Arbeit ist, die das Bauwerk betrifft, und daher 5 Jahre Garantie bestehen?
vor 2,5 Jahren hat eine Sanitärfirma eine Dusche in unser Gäste-WC eingebaut. Für den Duschablauf wurde ein Loch in den Betonfußboden zum Keller darunter aufgestemmt. Nun ist genau dieser Ablauf unter der Dusche undicht geworden. Die Firma war jetzt da und hat den Ablauf repariert. Ich habe gelesen, dass auf Arbeiten, die das Bauwerk betreffen generell 5 Jahre Garantie bestehen, und auf alle anderen 2 Jahre. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Aufstemmen des Betonbodens und das Verlegen eines Ablaufrohres durch das Loch eine Arbeit ist, die das Bauwerk betrifft, und daher 5 Jahre Garantie bestehen?
Garantie 2 oder 5 Jahre?
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