Hi,
Sachlage: Neubau EFH, alles über einen Generalunternehmer.
Nun sind Mängel aufgefallen, wo ich mir unsicher bin, ob sie auf die Lebenszeit des Gewerkes überhaupt zum Tragen komme, deshalb hätte ich gerne Eure fachkundige Meinung, wie ich damit am Besten Umgehen soll.
Gibt es hier eine vertragliche Möglichkeit (wenn ja auf welche Dauer? 30 Jahre?) dass der GU bei einem Schaden die Auswirkung des Mangels auf seine Kosten behebt?
Mangel 1: alle Rolläden sind zu weit vom Fassadenbauer eingeputzt worden. Sprich, die Rolladenschiene als auch der Rollokasten sind nicht wartbar.
Auswirkung: der Rolladenkasten ist nicht mehr öffenbar, kein Zugang zu Motor und Rolladensystem. Auch die Schienen sind, falls sie es überhaupt wären (Josko Rolladensystem), nicht wechselbar.
Meine Angst: ein Rolladenmotor geht kaputt, man muss um diesen zu tauschen die Fassade im oberen Bereich öffnen, danach wieder zuputzen. für mich nicht machbar, folglich mit Kosten verbunden. Um dann wieder eine einheitliche Fassadenfarbe zu bekommen muss der Teil neu gestrichen werden.
Entkräftigt: von Josko, welche laut deren Aussage so gut wie nie mit kaputten Motoren zu kämpfen haben (Somfy Motor ist verbaut); vom GU, der entsprechend seine Aussage auf Josko stützt.
Behebbar: indem bei allen betroffenen Fenstern die Fassade aufgerissen wird und die Laibung neu eingeputzt wird, so wie es gehört.
Auswirkung: Gerüst um das Haus, eventuelle hässliche Rollokästen und schienen vom entfernen des alten Putzes
Mangel 2: eine Fensterbank bei einem Kellerfenster ist mit Neigung zum Gebäude hin gesetzt.
Auswirkung: unwahrscheinlich, dass dort Wasser stehenbleibt, obwohl die Seite die Witterungsseite ist (Das Fenster ist ca. 1.20m unter Belagsniveau und von einem Betonlichtschacht umgeben.
Meine Angst: Wasser kommt unbemerkt hinter die Fensterbank und damit unter die Dämmung
Entkräftigt: vom GU, der sagte dass es da wirklich nie hinregnen wird, und wenn doch müsste das Wasser so weit drauf zu stehen kommen dass es über die Aufkantung der Fensterbank drüberkommt (wobei die Neigung nicht so schlimm ist, also ca. 5mm Wasser würden stehen bevor's abrinnt, die Aufkantung ist aber ca. 15mm hoch)
Behebbar: vermutlich neu setzen der Fensterbank, inklusive etwas Dämmung drunter wegschneiden?
Auswirkung: unnötige Kosten für den GU?
Ich weiß nun nicht, was ich am besten machen soll. Bezahlt ist bereits alles, die Mängel sind nach dem Kauf aufgetaucht (schriftlich habe ich nichts davon akzeptiert). Soll ich auf die Gewährleistung pochen, oder ist das alles "nur Angst"?
Danke!
LG
Sachlage: Neubau EFH, alles über einen Generalunternehmer.
Nun sind Mängel aufgefallen, wo ich mir unsicher bin, ob sie auf die Lebenszeit des Gewerkes überhaupt zum Tragen komme, deshalb hätte ich gerne Eure fachkundige Meinung, wie ich damit am Besten Umgehen soll.
Gibt es hier eine vertragliche Möglichkeit (wenn ja auf welche Dauer? 30 Jahre?) dass der GU bei einem Schaden die Auswirkung des Mangels auf seine Kosten behebt?
Mangel 1: alle Rolläden sind zu weit vom Fassadenbauer eingeputzt worden. Sprich, die Rolladenschiene als auch der Rollokasten sind nicht wartbar.
Auswirkung: der Rolladenkasten ist nicht mehr öffenbar, kein Zugang zu Motor und Rolladensystem. Auch die Schienen sind, falls sie es überhaupt wären (Josko Rolladensystem), nicht wechselbar.
Meine Angst: ein Rolladenmotor geht kaputt, man muss um diesen zu tauschen die Fassade im oberen Bereich öffnen, danach wieder zuputzen. für mich nicht machbar, folglich mit Kosten verbunden. Um dann wieder eine einheitliche Fassadenfarbe zu bekommen muss der Teil neu gestrichen werden.
Entkräftigt: von Josko, welche laut deren Aussage so gut wie nie mit kaputten Motoren zu kämpfen haben (Somfy Motor ist verbaut); vom GU, der entsprechend seine Aussage auf Josko stützt.
Behebbar: indem bei allen betroffenen Fenstern die Fassade aufgerissen wird und die Laibung neu eingeputzt wird, so wie es gehört.
Auswirkung: Gerüst um das Haus, eventuelle hässliche Rollokästen und schienen vom entfernen des alten Putzes
Mangel 2: eine Fensterbank bei einem Kellerfenster ist mit Neigung zum Gebäude hin gesetzt.
Auswirkung: unwahrscheinlich, dass dort Wasser stehenbleibt, obwohl die Seite die Witterungsseite ist (Das Fenster ist ca. 1.20m unter Belagsniveau und von einem Betonlichtschacht umgeben.
Meine Angst: Wasser kommt unbemerkt hinter die Fensterbank und damit unter die Dämmung
Entkräftigt: vom GU, der sagte dass es da wirklich nie hinregnen wird, und wenn doch müsste das Wasser so weit drauf zu stehen kommen dass es über die Aufkantung der Fensterbank drüberkommt (wobei die Neigung nicht so schlimm ist, also ca. 5mm Wasser würden stehen bevor's abrinnt, die Aufkantung ist aber ca. 15mm hoch)
Behebbar: vermutlich neu setzen der Fensterbank, inklusive etwas Dämmung drunter wegschneiden?
Auswirkung: unnötige Kosten für den GU?
Ich weiß nun nicht, was ich am besten machen soll. Bezahlt ist bereits alles, die Mängel sind nach dem Kauf aufgetaucht (schriftlich habe ich nichts davon akzeptiert). Soll ich auf die Gewährleistung pochen, oder ist das alles "nur Angst"?
Danke!
LG
Vertragliche Abdeckung für Folgeschäden von Mängeln
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