Hallo.
Wir haben uns ein Gerätehaus mit den maßen 312x312 cm gekauft.
Nun ist die frage dürfen wir es in die ecke an die Grenze stellen? Der hintere Nachbar hätte kein Problem damit jedoch der seitliche evtl. Da er aber dort noch nicht gebaut hat und ich ihn nie sehe kann ich auch nicht das Gespräch suchen daher würde ich gern wissen wie das rechtlich in Brandenburg aussieht. Weiß da jemand Bescheid? Ich scheine zu doof zu sein da ich die Bestimmung dazu nicht finden kann. Ich hoffe ehrlich gesagt nicht das ich 3 Meter Abstand halten muss.
Hoffe hier sehr auf antworten.
Liebe Grüße und einen schönen feiertag.
Wir haben uns ein Gerätehaus mit den maßen 312x312 cm gekauft.
Nun ist die frage dürfen wir es in die ecke an die Grenze stellen? Der hintere Nachbar hätte kein Problem damit jedoch der seitliche evtl. Da er aber dort noch nicht gebaut hat und ich ihn nie sehe kann ich auch nicht das Gespräch suchen daher würde ich gern wissen wie das rechtlich in Brandenburg aussieht. Weiß da jemand Bescheid? Ich scheine zu doof zu sein da ich die Bestimmung dazu nicht finden kann. Ich hoffe ehrlich gesagt nicht das ich 3 Meter Abstand halten muss.
Hoffe hier sehr auf antworten.
Liebe Grüße und einen schönen feiertag.
Gartenhaus grenzbebauung
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