mercredi 1 juin 2016

Treppenmontage

Sehr geehrte Nutzer,

bitte um persönliche Meinung aufgrund Erfahrungen oder bestehenden Kenntnissen bezüglich folgenden Anliegens:

Bei einem Neubau wurde eine teure Faltwerktreppe erworben. Nach einer langer Lieferverspätung wurde der erste Teil eingebaut: Stahlkonstruktion und die Halterungen für das Glasgeländer.
Der fertige Bodenaufbau im OG soll laut Plan 15cm betragen (so in der freigegebenen Zeichnung). Nach Abmessungen stellte sich jedoch heraus, dass die Oberkante der Treppe und der Halterungen bei 17 cm liegen. Vor Ort wurde gleich die Höhe bemängelt. Die Treppe wurde auf das richtige Maß vom Techniker verbessert. Die Halterungen blieben jedoch weiterhin bei der alten Höhe.
Nach schriftlicher Anfrage bezüglich der Verbesserung reagierte die Firma gleich mit einem „Angriff“-Man hätte keinen Meterriß, sodass diese sich an den höchsten Punkt orientiert haben. Auf die Bitte dieses so schriftlich Mitzuteilen-hat die Firma verweigert. Anzumerken ist, dass der Betonboden etwas unterschiedlich ist-das hätte der Firma jedoch bei der Abmessung auffallen müssen bzw. auf den fehlenden Meterriß ansprechen sollen
Die Firma verweigert die Ausbesserung und droht mit langen Bearbeitungszeiten…Das Gefühl entsteht, dass ein Haar in der Suppe gesucht wird-denn schriftlich wollen die sich nicht äußern-
Frage: Kann die Firma sich aus den fehlenden Meterriß beziehen?
Danke und Gruß


Treppenmontage

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