Hallo liebes Forum,
wir würden uns freuen wenn uns mir bei folgendem Sachverhalt helfen könntet:
Wir planen einen Neubau und wollen in diesem eine Fußbodenheizung installieren. Da Gas schon liegt soll erst einmal eine Gastherme installiert werden, um jedoch flexibel zu sein haben wir uns auch noch ein Angebot unterbreiten lassen für eine Fußbodenheizung mit geringeren Vorlauftemperaturen (mit Gas war geplant VL40 RL 32 Alternative VL 38 RL 30, tiefer geht nicht auf Grund der schlechten Dämmung des Hauses) damit wir ggf. mal auf Wärmepumpe umsteigen können.
Bei den Angeboten/Heizlastberechnungen die uns nun vorliegen sind uns folgende Punkte aufgefallen:
1) Die Heizlast der Räume unterscheidet sich bei den beiden Varianten vor allem in den Bäder wird bei der Variante mit VL38 RL 30 eine geringere Heizlast ausgewiesen? Eigentlich hätten wir erwartet, dass die Heizlast gleich bleiben müsste. Hat man uns da ggf. eine falsche Berechnung vorgelegt?
2) In den Bäder ist ein Verlegeabstand von 10cm geplant und eine Heizungsunterstützung mit Elektroheizkörper. Auf unserere Frage warum man nicht den Verlegeabstand auf 7,5 oder 5cm verringert, erhielten wir die Auskunft, dass man das früher mal so gemacht hat aber die Praxis gezeigt hat, dass ein geringerer Verlegeabstand als 10 cm keine Vorteile mehr bringt da der Estrich nur eine bestimmte Wärme abgeben kann. Ist diese Aussage richtig oder macht es ggf. doch Sinn im Bad auf 5cm Verlegeabstand zu gehen.
3) Weiterhin sind in machen Räumen (Partyraum Keller und Flure) ein Verlegeabstand von 20cm vorgesehen laut Heizlastberechnung reicht dieser Abstand auch aus. Allerdings dachten wir dass man in einem Neubau eigentlich maximal mit einem Verlegeabstand von 15cm arbeitet. Ist diese Annahme falsch?
4) In der Heizlastberechnung ist in der generellen Beschreibung auch VL38 und RL30 angegeben. Aus der Detailberechnung ergibt sich aber, dass die gemittelte Rücklauftemperatur bei 31-32 Grad liegt. Ist das normal?
Vielen Dank für Eure Unterstüzung.:
wir würden uns freuen wenn uns mir bei folgendem Sachverhalt helfen könntet:
Wir planen einen Neubau und wollen in diesem eine Fußbodenheizung installieren. Da Gas schon liegt soll erst einmal eine Gastherme installiert werden, um jedoch flexibel zu sein haben wir uns auch noch ein Angebot unterbreiten lassen für eine Fußbodenheizung mit geringeren Vorlauftemperaturen (mit Gas war geplant VL40 RL 32 Alternative VL 38 RL 30, tiefer geht nicht auf Grund der schlechten Dämmung des Hauses) damit wir ggf. mal auf Wärmepumpe umsteigen können.
Bei den Angeboten/Heizlastberechnungen die uns nun vorliegen sind uns folgende Punkte aufgefallen:
1) Die Heizlast der Räume unterscheidet sich bei den beiden Varianten vor allem in den Bäder wird bei der Variante mit VL38 RL 30 eine geringere Heizlast ausgewiesen? Eigentlich hätten wir erwartet, dass die Heizlast gleich bleiben müsste. Hat man uns da ggf. eine falsche Berechnung vorgelegt?
2) In den Bäder ist ein Verlegeabstand von 10cm geplant und eine Heizungsunterstützung mit Elektroheizkörper. Auf unserere Frage warum man nicht den Verlegeabstand auf 7,5 oder 5cm verringert, erhielten wir die Auskunft, dass man das früher mal so gemacht hat aber die Praxis gezeigt hat, dass ein geringerer Verlegeabstand als 10 cm keine Vorteile mehr bringt da der Estrich nur eine bestimmte Wärme abgeben kann. Ist diese Aussage richtig oder macht es ggf. doch Sinn im Bad auf 5cm Verlegeabstand zu gehen.
3) Weiterhin sind in machen Räumen (Partyraum Keller und Flure) ein Verlegeabstand von 20cm vorgesehen laut Heizlastberechnung reicht dieser Abstand auch aus. Allerdings dachten wir dass man in einem Neubau eigentlich maximal mit einem Verlegeabstand von 15cm arbeitet. Ist diese Annahme falsch?
4) In der Heizlastberechnung ist in der generellen Beschreibung auch VL38 und RL30 angegeben. Aus der Detailberechnung ergibt sich aber, dass die gemittelte Rücklauftemperatur bei 31-32 Grad liegt. Ist das normal?
Vielen Dank für Eure Unterstüzung.:
Berechnung für FBH Auslegung korrekt? Gas vs. WP
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