Hi,
BV: Aufstockung Altbau, Fassadendämmung und Fassade , Zimmermannarbeiten:
Vertrag nach BGB, vereinbart war, Material vorkasse, weitere Abschlagszahlungen nach Bauabschnitte
(Summe der Abschlagszahlungen und Bauabschnitte nicht definiert).
Wir haben bisher 58 TSD bezahlt, Angebot beläuft sich auf 62 TSD, offen ist aktuell eine Rechnung über Sonderleistungen mit Stundennachweis (ca. 5000,--),
weitere Zusatzarbeiten welche noch ausgeführt werden sollen, liegt uns ein Angebot vor (3500,--)
Ich möchte dem Unternehmer nun schreiben dass ich weitere Zahlung erst nach Abschluss der Arbeiten und erhalt der Schlussrechnung leisten möchte.
Hintergrund: Eventuelle Mängel, einige Punkte aus dem Angebot (z.B. Krankosten) wurden direkt an dritte bezahlt, einige Sachen wurden nicht Planmässig ausgeführt (z.b. Materialwechsel und Hinzunahme von extra bezahlte Fremdleistung) wo wir erstmal alles prüfen möchten bevor wir die letzten Zahlungen leisten, und auch noch ein Gutachter für die Endabnahmen drüber sehen soll.
Da Gerüst nächste Woche abgebaut werden soll, sollten bis Ende der Woche alle gerüsterforderlichen Arbeiten abgeschlossen sein (was ich noch so ein bissschen bezweifle....).
Dann wäre noch "kleinkram" über, und Fertigstellung Vordach (geht erst wenn Gerüst weg)
Dürfen wir die restlichen Zahlungen zurückhalten bis wir die Schlussrechnung haben, bzw. Arbeiten fertiggestellt sind?
Danke.
BV: Aufstockung Altbau, Fassadendämmung und Fassade , Zimmermannarbeiten:
Vertrag nach BGB, vereinbart war, Material vorkasse, weitere Abschlagszahlungen nach Bauabschnitte
(Summe der Abschlagszahlungen und Bauabschnitte nicht definiert).
Wir haben bisher 58 TSD bezahlt, Angebot beläuft sich auf 62 TSD, offen ist aktuell eine Rechnung über Sonderleistungen mit Stundennachweis (ca. 5000,--),
weitere Zusatzarbeiten welche noch ausgeführt werden sollen, liegt uns ein Angebot vor (3500,--)
Ich möchte dem Unternehmer nun schreiben dass ich weitere Zahlung erst nach Abschluss der Arbeiten und erhalt der Schlussrechnung leisten möchte.
Hintergrund: Eventuelle Mängel, einige Punkte aus dem Angebot (z.B. Krankosten) wurden direkt an dritte bezahlt, einige Sachen wurden nicht Planmässig ausgeführt (z.b. Materialwechsel und Hinzunahme von extra bezahlte Fremdleistung) wo wir erstmal alles prüfen möchten bevor wir die letzten Zahlungen leisten, und auch noch ein Gutachter für die Endabnahmen drüber sehen soll.
Da Gerüst nächste Woche abgebaut werden soll, sollten bis Ende der Woche alle gerüsterforderlichen Arbeiten abgeschlossen sein (was ich noch so ein bissschen bezweifle....).
Dann wäre noch "kleinkram" über, und Fertigstellung Vordach (geht erst wenn Gerüst weg)
Dürfen wir die restlichen Zahlungen zurückhalten bis wir die Schlussrechnung haben, bzw. Arbeiten fertiggestellt sind?
Danke.
Zahlung vorbehalten bis Bauende?
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