Hallo, wir haben einen Wintergarten inkl. Streifenfundament von einem dt. Anbieter erhalten.
Das Streifenfundamt wurde anhand einer Bauzeichnung erstellt. Die langen seiten 5m,die kurzen 3m. Nach dem betonieren stellt sich heraus das die 5m nur auf einer Seite eingehalten wurden. auf der anderen Seite sind es nur 4,95m geworden.
Das zieht nach sich das die Freigabezeichnung, anhand der produziert werden sollte und die von mir abgenommen wurde für den Wintergarten (Breite 5m) hinfällig wurde, da dieser nun mit der Länge 4,95m gebaut werden musste, da er sonst auf der schmäleren Seite über gestanden wäre.
Einen geänderten FreigabePlan habe ich nicht erhalten.
Weiter gibt der FundamentPlan eine Breite des Streifenfundaments von 10cm +2cm xps Platte her. Der Monteur vor Ort verwendet 6cm xps. Dafür wurde die 3m Seite komplett bauchig gegossen (seine Holzschalung ist von Haus aus gebogen gewesen..) so das aus den 10cm in der mitte gut 16cm wurden.
Wie sieht dieser Punkt rechtlich aus. Ich zahle den Betrag x für 5x3m, nehme die MA?E per Freigabezeichnung ab und bekomme nun 4,95 x 3m sowie eine Streifenbreite zwischen 9 und 20cm. Zählt das im Betonbau alles als vertretbare Toleranz die man hin nehmen muss.? Welche Alternativen hab ich hier?
Jetzt wurde heute der Wintergarten geliefert (soll morgen aufgebaut werden) und hat auf der Alusichtseite einen ca. 10cm tiefen Kratzer. Gleich mal Mängelrüge versendet, doch was bleibt als Lösung? Die Nachbesserung wird doch so laufen das da einer mit ner Spraydose kommt und mal kurz drüber hält... Für nen 40000 Euro Wintergarten wohl n unding.
Auch hier bzw. generell die Frage wie verhalte ich mich hier rechtlich richtig? Wie würdet ihr euch gegenüber dem Hersteller verhalten?
gruß
Michael
Das Streifenfundamt wurde anhand einer Bauzeichnung erstellt. Die langen seiten 5m,die kurzen 3m. Nach dem betonieren stellt sich heraus das die 5m nur auf einer Seite eingehalten wurden. auf der anderen Seite sind es nur 4,95m geworden.
Das zieht nach sich das die Freigabezeichnung, anhand der produziert werden sollte und die von mir abgenommen wurde für den Wintergarten (Breite 5m) hinfällig wurde, da dieser nun mit der Länge 4,95m gebaut werden musste, da er sonst auf der schmäleren Seite über gestanden wäre.
Einen geänderten FreigabePlan habe ich nicht erhalten.
Weiter gibt der FundamentPlan eine Breite des Streifenfundaments von 10cm +2cm xps Platte her. Der Monteur vor Ort verwendet 6cm xps. Dafür wurde die 3m Seite komplett bauchig gegossen (seine Holzschalung ist von Haus aus gebogen gewesen..) so das aus den 10cm in der mitte gut 16cm wurden.
Wie sieht dieser Punkt rechtlich aus. Ich zahle den Betrag x für 5x3m, nehme die MA?E per Freigabezeichnung ab und bekomme nun 4,95 x 3m sowie eine Streifenbreite zwischen 9 und 20cm. Zählt das im Betonbau alles als vertretbare Toleranz die man hin nehmen muss.? Welche Alternativen hab ich hier?
Jetzt wurde heute der Wintergarten geliefert (soll morgen aufgebaut werden) und hat auf der Alusichtseite einen ca. 10cm tiefen Kratzer. Gleich mal Mängelrüge versendet, doch was bleibt als Lösung? Die Nachbesserung wird doch so laufen das da einer mit ner Spraydose kommt und mal kurz drüber hält... Für nen 40000 Euro Wintergarten wohl n unding.
Auch hier bzw. generell die Frage wie verhalte ich mich hier rechtlich richtig? Wie würdet ihr euch gegenüber dem Hersteller verhalten?
gruß
Michael
Wo hört Mangel auf und fängt Pfusch an?
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