mardi 15 décembre 2015

NBauO - Gebäudehöhe - Gebäudeklasse

Guten Morgen die Herrschaften,

ich hab mal wieder eine Verständnis Frage. Laut NBauO §2 (3) Gebäudeklassen Satz 3 "Höhe im Sinne des Satzes 1 ist die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche im Mittel."

Bedeutet für mich soviel wie - Ich könnte quasi einen 12 m Turm bauen, solange der letzte Boden eines Aufenthaltsraumes die 7m Höhe nicht übersteigt???

Oder hab ich mir das mal wieder zu einfach gemacht?


NBauO - Gebäudehöhe - Gebäudeklasse

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