Hallo Forumsexperten,
ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp für nachfolgende Problematik hat:
Wir haben vor ca. 14 Tagen die Vorhangfassade (Steinplatten geklebt auf Unterkonstruktion) abgenommen.
Daraufhin wurde die Schlussrechnung abzüglich Anteil für die Gewährleistungsbürgschaft gestellt. Soweit alles in Ordnung.
Nun haben sich aber unterdessen in den letzten Tagen (wahrscheinlich aufgrund der Temperaturen) einige Platten gelöst bzw. weisen mittlerweile teilweise Höhendifferenzen auf bedeutet eine Platte zur anderen sitz teils 3-4mm dichter an der Fassade, wodurch ein optischer Mangel entsteht. Siehe beigefügte Bilder.
Folgende Fragen werfen sich auf:
a.) Welche Schwankungen / Abweichungen in Millimeter müssen wir nach VOB oder anderen Normen akzeptieren?
b.) Kann aufgrund dieser erst nachträglich eingetretenen Punkte die Schlussrechnung um mehr als die Bürgschaft reduziert werden solange bis die Punkte behoben wurden. Welche Gründe / Argumentation wäre möglich und sind rechtlich anerkannt?
c.) Die notwendigen Korrekturen hat der AN fürs Frühjahr 2016 (aufgrund der notwendigen Außentemperaturen fürs Verkleben) auch angeboten. Allerdings hört man von einigen Seiten von einer angespannten finanziellen Situation, so dass ich nicht bin, wenn ich heute komplett zahle, ob in einigen Monaten die Nachbesserungen noch durchgeführt werden. Dir Bürgschaft würde Nachbesserungen wahrscheinlich nur zum Teil decken.
d.) Gibt es hierfür andere Möglichkeiten eines sicheren Zahlungsausgleiches (neben der Bürgschaft) der mir einen Zugriff ermöglicht (z.B. ähnlich Paypal), sofern es die Firma bis zum Abschluss der Nachbesserung nicht mehr gibt? Grundsätzlich möchte ich nämlich das Geld schon anweisen, da ansonsten die angespannte Situation beim Auftragnehmer nicht besser wird und ich deshalb das Fass auch nicht zum Überlaufen bringen möchte.
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank schonmal im Voraus und allen einen schönen 3. Advent
ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp für nachfolgende Problematik hat:
Wir haben vor ca. 14 Tagen die Vorhangfassade (Steinplatten geklebt auf Unterkonstruktion) abgenommen.
Daraufhin wurde die Schlussrechnung abzüglich Anteil für die Gewährleistungsbürgschaft gestellt. Soweit alles in Ordnung.
Nun haben sich aber unterdessen in den letzten Tagen (wahrscheinlich aufgrund der Temperaturen) einige Platten gelöst bzw. weisen mittlerweile teilweise Höhendifferenzen auf bedeutet eine Platte zur anderen sitz teils 3-4mm dichter an der Fassade, wodurch ein optischer Mangel entsteht. Siehe beigefügte Bilder.
Folgende Fragen werfen sich auf:
a.) Welche Schwankungen / Abweichungen in Millimeter müssen wir nach VOB oder anderen Normen akzeptieren?
b.) Kann aufgrund dieser erst nachträglich eingetretenen Punkte die Schlussrechnung um mehr als die Bürgschaft reduziert werden solange bis die Punkte behoben wurden. Welche Gründe / Argumentation wäre möglich und sind rechtlich anerkannt?
c.) Die notwendigen Korrekturen hat der AN fürs Frühjahr 2016 (aufgrund der notwendigen Außentemperaturen fürs Verkleben) auch angeboten. Allerdings hört man von einigen Seiten von einer angespannten finanziellen Situation, so dass ich nicht bin, wenn ich heute komplett zahle, ob in einigen Monaten die Nachbesserungen noch durchgeführt werden. Dir Bürgschaft würde Nachbesserungen wahrscheinlich nur zum Teil decken.
d.) Gibt es hierfür andere Möglichkeiten eines sicheren Zahlungsausgleiches (neben der Bürgschaft) der mir einen Zugriff ermöglicht (z.B. ähnlich Paypal), sofern es die Firma bis zum Abschluss der Nachbesserung nicht mehr gibt? Grundsätzlich möchte ich nämlich das Geld schon anweisen, da ansonsten die angespannte Situation beim Auftragnehmer nicht besser wird und ich deshalb das Fass auch nicht zum Überlaufen bringen möchte.
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank schonmal im Voraus und allen einen schönen 3. Advent
Mängel geklebte Vorhangfassade - Schlussrechnung
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