Hallo Experten,
Für einen Dachumbau mit kompletter Aufsparrendämmung (für das gesamte Dach) soll der halbe Dachstuhl erneuert werden, der übrige soll bleiben wie er ist.
Meine Frage lautet: erneuere ich den Teil des Dachstuhles, der in seiner Form unverändert bleibt, am besten gleich mit und (die Hauptfrage) wer entscheidet darüber ?
Der Dachstuhl ist 100 Jahre alt, von der Substanz in Ordnung, aber nach heutigen Standards unterdimensioniert (10/10 Sparren überwiegend). Er würde praktisch auch noch die zusätzlichen Dämmplatten aushalten.
Der Statiker hat auch keine eindeutige Antwort und interessiert sich bis jetzt nur für den neuen Teil des Dachstuhls. Die Zimmerleute bisher (in der Angebotsphase) würden natürlich lieber alles neu machen, sagen aber auch (noch) nicht, dass es zwingend gemacht werden muss.
Gibt es also eine Art Bestandsschutz für alte Dachstühle, und/oder liegt es im Ermessen des Dachdeckers/Zimmermannes, ob er die Balken aufdoppelt oder einen Austausch fordert, (oder hat er dafür Vorschriften)?
Oder ist das alleine die Entscheidung und Verantwortung des Bauherren, den alten Dachstuhl zu erhalten oder zu erneuern?
Gibt es eine statische Nachweispflicht (ähnlich wie z. B. für die Wärmedämmung) für Dachstühle von Dächern, die nachträglich gedämmt und neu eingedeckt werden?
Für solche Fälle müsste es doch Vorschriften
Es wäre schön, wenn hier jemand etwas Genaues dazu sagen könnte.
Vielen Dank im Voraus
Für einen Dachumbau mit kompletter Aufsparrendämmung (für das gesamte Dach) soll der halbe Dachstuhl erneuert werden, der übrige soll bleiben wie er ist.
Meine Frage lautet: erneuere ich den Teil des Dachstuhles, der in seiner Form unverändert bleibt, am besten gleich mit und (die Hauptfrage) wer entscheidet darüber ?
Der Dachstuhl ist 100 Jahre alt, von der Substanz in Ordnung, aber nach heutigen Standards unterdimensioniert (10/10 Sparren überwiegend). Er würde praktisch auch noch die zusätzlichen Dämmplatten aushalten.
Der Statiker hat auch keine eindeutige Antwort und interessiert sich bis jetzt nur für den neuen Teil des Dachstuhls. Die Zimmerleute bisher (in der Angebotsphase) würden natürlich lieber alles neu machen, sagen aber auch (noch) nicht, dass es zwingend gemacht werden muss.
Gibt es also eine Art Bestandsschutz für alte Dachstühle, und/oder liegt es im Ermessen des Dachdeckers/Zimmermannes, ob er die Balken aufdoppelt oder einen Austausch fordert, (oder hat er dafür Vorschriften)?
Oder ist das alleine die Entscheidung und Verantwortung des Bauherren, den alten Dachstuhl zu erhalten oder zu erneuern?
Gibt es eine statische Nachweispflicht (ähnlich wie z. B. für die Wärmedämmung) für Dachstühle von Dächern, die nachträglich gedämmt und neu eingedeckt werden?
Für solche Fälle müsste es doch Vorschriften
Es wäre schön, wenn hier jemand etwas Genaues dazu sagen könnte.
Vielen Dank im Voraus
Dachstuhl Erneuerung Dämmung
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