mercredi 16 décembre 2015

Abstandsfläche "ein Meter und vier Seiten" bei Staffelgeschosse in NRW

Hallo Zusammen,

eine Frage an die Experten, da ich in den bisherigen Beiträgen nicht abschließend fündig geworden bin.

Oft wird bei einem Staffelgeschoss von einem Mindestabstand von einem Meter gesprochen und einem Einrücken auf allen vier Seiten, obwohl dieses textlich in der LBO NRW nicht greifbar ist.

Der betreffende Bebauungsplan fordert keinen Mindestabstand, sondern lediglich die 66% Regelung in Bezug auf die Grundfläche.

Meiner Meinung nach gibt es keine klare Definition für ein Staffelgeschoss in NRW, die die Punkte meines Absatzes 2 mit einbeziehen.

in anderen Bundesländern z.B. Schleswig-Holstein reicht es aus, wenn nur eine Seite eingerückt wird (um mindestens 2/3 ihrer Wandhöhe), hier ist es klar textlich festgelegt.

Gibt es andere gesetzliche Forderungen, die "den Meter und die vier Seiten" in NRW allgemein fordern, ohne dass es im B-Plan aufgeführt ist?

Danke für Info.

Frank


Abstandsfläche "ein Meter und vier Seiten" bei Staffelgeschosse in NRW

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