mercredi 28 octobre 2015

Maschenweite von Gitterroststufen

Habe da mal eine Frage zu Treppen:

Unter welchen Umständen / in welchen Bereichen ist es erforderlich, dass Treppenstufen aus Gitterrosten eine kleinere Öffnungsbreite als 30 mm haben müssen? Zum Beispiel 30/10mm

Mögliches Bsp.: Öffentliches Gebäude wegen Hackenschuhen

Gibt es dazu Verordnungen / Normen / Vorschriften / Handlungsanweisungen / Auslegungen von LBO's, etc ?
Konkret für Anwendung in Sachsen-Anhalt. Gerne auch Beispiele aus anderen Bundesländern.


Maschenweite von Gitterroststufen

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