samedi 31 octobre 2015

Baulinie - Abstandsfläche übernahme

Hallo zusammen,

unser Hausplan ist so gut wie fertig, jedoch hat sich nun ein offener Punkt wegen der Abstandsflächen ergeben.

Es gibt für unseren Bauplatz einen Bebauungsplan, der Flachdach, Pultdach etc. erlaubt.

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Wir müssen auch auf eine vorgeschriebene Baulinie bauen. Hier ergibt sich nun die Unstimmigkeit.

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Im Norden ist eine Straße mit einer Breite von 4.25m, das Grundstück auf der anderen Straßenseite gehört auch uns, dort kommen die Garagen hin.

Jetzt ist es so, dass wir Richtung Norden einen Abstand von 5.50m haben müssten, haben aber nur 3m+2.12m (hälfte der Straße) = 5.12m

Uns fehlen also 38cm. Plantechnisch kann man laut Bauträger nichts mehr rausholen, da wir dort die niedrige Seite des Pultdachs haben.

Laut Bauträger, können wir aber die Abstandsfläche auf die Garagenseite übertragen und diese als "eigener Nachbar" dort übernehmen, was uns angeblich gar nichts kosten würde.

Laut Stadt dürfen wir das nicht, da im Bebauungsplan steht

"Im übrigen gelten die Abstandsflächenregelungen nach Art. 6 Abs .5 Sätze 1 und 2 BayBO." und laut Stadt somit keine Abstandsflächen Übernahme erlaubt ist.
und wir müssten die Pläne beim Landratsamt einreichen, was mit Kosten verbunden ist.

Laut Landratsamt müssen wir die Abstandsflächen im Norden nicht einhalten, da wir grenznah bebauen müssen, da uns hier die Baulinie vorgeschrieben ist.

So... nun haben wir drei Auskünfte. Da wir uns komplett an den Bebauungsplan halten, hatten wir die Hoffnung uns die Kosten einer Prüfung und Freigabe durch das Landratsamt zu sparen (ich glaube das heißt Genehmigungsfreistellungsverfahren).

Kann mir da jemand helfen, was nun wirklich richtig ist?

Wir wohnen in Bayern (nähe Nürnberg)

Vielen Dank für die Hilfe

Mark
Angehängte Grafiken


Baulinie - Abstandsfläche übernahme

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