erstmal muss ich sagen, das ich nicht weiß ob ich so eine Frage hier stellen darf ? Dazu habe ich nichts finden können. Leider würde sich ein Anwalt bei der Summe wohl auch nicht lohnen.
zum Thema:
Für unseren Neubau wurde eine Wasserversorgungsleitung gebaut. Zuerst sollte der Anschluss ans öffentliche Netz mitten auf der Strasse erfolgen. Dort wurde also zuerst eine Grube ausgehoben. Als man aber das Rohr erreicht hatte wurde festgestellt, dort ging es nicht weil da ein aus Beton gegossenes Widerlager war.
Also wurde der Graben verlängert und gegenüber meines Grundstückes im Grünstreifen der Anschluss hergestellt.
Jetzt soll ich aber für beide Baugruben zahlen obwohl die erst im Prinzip unnötig gewesen wäre,
der Baufirma kann ich die Schuld aber auch nicht zuweisen, weil dieses Widerlager wohl nicht im Plan steht.
Was kann ich tun ?
zum Thema:
Für unseren Neubau wurde eine Wasserversorgungsleitung gebaut. Zuerst sollte der Anschluss ans öffentliche Netz mitten auf der Strasse erfolgen. Dort wurde also zuerst eine Grube ausgehoben. Als man aber das Rohr erreicht hatte wurde festgestellt, dort ging es nicht weil da ein aus Beton gegossenes Widerlager war.
Also wurde der Graben verlängert und gegenüber meines Grundstückes im Grünstreifen der Anschluss hergestellt.
Jetzt soll ich aber für beide Baugruben zahlen obwohl die erst im Prinzip unnötig gewesen wäre,
der Baufirma kann ich die Schuld aber auch nicht zuweisen, weil dieses Widerlager wohl nicht im Plan steht.
Was kann ich tun ?
Muss ich das zahlen ?
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