mardi 2 juin 2015

Sondertilgung

Hallo,

eine Anfrage an die Bank läuft, habe aber aktuell noch keine Antwort.

Wie versteht ihr folgenden Passus?

Die Darlehensnehmer sind berechtigt, während der ersten vereinbarten Zinsbindungsfrist einmal jährlich - jeweils zum 30.06. eines Jahres, frühestens jedoch 1 Jahr nach Vollauszahlung des Darlehens - entschädigungsfreie Sondertilgungen bis max. 5% des ursprünglichen Darlehensnominalbetrages zu leisten.

Am 31.10.14 fand die Vollauszahlung statt. Kann ich nun bereits am 31.10.15 sondertilgen und wird dies auch sofort verrechnet, oder wird jegliche Sondertilgung erst zum 30.06.16 verrechnet? Über die Laufzeit macht es ein paar hundert Euro Unterschied ob ich bereits im November sondertilge oder im Juni.


Sondertilgung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire