mercredi 17 juin 2015

Möglichkeit, einen Vergleich abzuschließen

Hi zusammen,

folgende Konstellation: Bauherr, GÜ, Rohbauer. Bauherr beauftragt GÜ, GÜ beauftragt Rohbauer.

folgendes Problem: Rohbauer weicht von den aaRdT ab, Bauherr bemerkt das und schreibt Mängelrüge an GÜ

weiterer Verlauf: GÜ schreibt Mängelrüge an Rohbauer. Rohbauer kontaktiert Bauherren und im gemeinsamen Gespräch wird eine Lösung erarbeitet, die für Rohbauer und Bauherr in Ordnung wäre. Sie sind sich einig, und möchten einen Vergleich schließen. Allerdings besteht zwischen Bauherr und Rohbauer kein Vertragsverhältnis. Sie treten daher an den GÜ heran und bitten diesen, dass er dem Bauherren ein Vergleichsangebot unterbreiten möge, welches dieser dann annimmt. Der Rohbauer hat bereits das gleichlautende Vergleichsangebot an den GÜ übermittelt.
Der GÜ lehnt es ab, aktiv zu werden und sagt, dass sich Rohbauer und Bauherr direkt einigen sollen. Er will damit nichts zu tun haben.


folgende Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass sich Rohbauer und Bauherr auf einen Vergleich einigen, obwohl zwischen ihnen eigentlich kein Vertragsverhältnist besteht? Ich sehe im Moment für den Bauherren das Risiko, dass der GÜ Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend machen könnte, wenn der Bauherr dem Rohbauer auf eigene Faust bescheinigt, dass der Mangel behoben wurde. (Davon abgesehen dass der Mangel nicht behoben wurde, sondern darüber ein Vergleich geschlossen wurde.)

Grüße von Oli


Möglichkeit, einen Vergleich abzuschließen

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