mercredi 3 juin 2015

Mehrkosten berechtigt?

Hallo

Wir haben unser Haus mit einem Bauträger gebaut. Das Grundstück haben wir gestellt. Er hat also nach unseren Wünschen ein Stück Haus auf unser Grundstück gestellt. Weiter unten sind die m.M.n. relevanten Auszüge aus dem Bauvertrag. Mich würde eure fachliche Meinung zu den Themen interessieren. Bei einem Anwalt waren wir bereits und kennen dessen Meinung.

So, nun zum Thema 1:
Der BT will uns Kosten für eine dickere Decke über EG (Soll laut Plan: 20cm, Ist: 28cm) in Rechnung stellen. Wir haben nichts schriftliches bestätigt. Erfahren haben wir von der dickeren Decke erst zufällig auf der Baustelle, als der Bauträger dies nebenbei kurz erwähnt hat. Nun will er uns die Kosten für die 8cm dickere Decke in Rechnung stellen. Darf er das?

Thema 2:
Unser Haus ist teil-unterkellert. Wie dem Vertrag zu entnehmen ist (Pos. 3), soll ein Differenzmauerwerk mit einer mittleren Höhe von 50cm auf Streifenfundamenten erstellt werden. Als wir eines Tages auf der Baustelle waren, wurde der nicht-unterkellerte Bereich eingeschallt und das "Differenzmauerwerk" mit Beton augegossen. Laut dem Vorarbeiter mauert er nicht höher als max 1,25m, wenn hinterfüllt wird. Hier müsste aber über 1,5m hoch gemauert werden. Kurzerhand wurde dann betoniert, ohne uns zu fragen. Der Kommentar des Vorarbeiters: "Klarer Planungsfehler! Die haben gewusst wie das Gelände verläuft, hätten richtig messen müssen."
Müssen wir das jetzt mit den Mehrkosten ausbaden, oder ist muss diese Kosten der Bauträger tragen?

Thema 3:
Erdarbeiten. Wir wurden mit einer EMail darauf hingewiesen, dass das Erdreich weggefahren werden muss, da es nicht zum Hinterfüllen taugt. Explizit bestätigt haben wir das nicht. Ich habe auf die Mail zwar geantwortet und geschrieben, dass ich gesehen habe, dass mit dem Bau begonnen wurde, aber weder den Abtransport zugesagt, noch widersprochen. Nun will er saftige 6500€ für die geleistete Arbeit. Ironie des Schicksals war, dass ich in der Mail mit bereits zu erwartenden Mehrkosten gefragt habe, aber darauf kam auch vom Bauträger keine Antwort. (Vermutlich waren auch wunderschöne große Steine dabei, die unsere Gartenbauer für den Steingarten verwenden könnte.)

Würde mich über eure Meinung dazu freuen.

Wäre es besser die Themen aufzuteilen?

Grüße
Martin

Zitat:

2. ERDARBEITEN
Der Mutterboden (Humus) wird im Bereich des geplanten Gebäudes abgetragen und seitlich auf
dem Grundstück zur Wiederverwendung gelagert.
Aushub der Baugrube sowie Fundamentgrabenaushub
beim nicht unterkellerten Gebäudeteil bei Vorhandensein eines Bodens der Bodenklasse 3 - 5
(sandig bis lehmig.) Kanalgrabenaushub zur Herstellung des Kanalanschlusses bis zu einer
maximalen Tiefe von 3,50 m unter Gelände.
Wiedereinfüllen und Verdichten durch Maschineneinsatz der verbleibenden Arbeitsräume
um das Wohnhaus und Wiedereinfüllung der Kanalgräben.
Darüber hinausgehende Leistungen führen wir unter Berechnung der anfallenden Kosten gerne für
Sie aus. Dies könnte folgende Leistung sein:
- Abfuhr von Erdreich , dass zur Baugrubenhinterfüllung nicht verwendet werden kann, bzw.
überschüssiges Erdreich
- Beschaffung von geeigneten Hinterfüllmaterial, falls notwendig

3. FUNDAMENTIERUNG - ENTWÄSSERUNG
Bodenplatte in Beton C 25/30 als wasserundurchlässiger Beton (keine „weiße Wanne“),
25 cm stark auf einer ca. 15 cm starken Schotterschicht sowohl beim unterkellerten Bereich
(Wohnhaus) als auch beim nichtunterkellerten Bereich (Einheit 2).
Beim nichtunterkellerten Bereich (Einheit 2) ist mit einem maximal notwendigen Höhenausgleich
von im Mittel 50 cm gerechnet worden. Dieser wird durch die Anordnung eines
Differenzmauerwerkes auf den Streifenfundamenten ausgeführt. Ein vorheriger Geländeauf- und
Geländeabtrag bis zu einer Größenordnung von 20 m³ zusätzlich zum Abschieben des Humus
bereits im Auftrag enthalten.
Der Gründung ist eine normale und einheitliche Bodentragfähigkeit zugrunde gelegt. Entsprechend
der VDE-Vorschrift kommt ein Fundamenterder zum Einbau. Die Entwässerungsleitungen werden in
den entsprechenden Querschnitten an den im Grundstück vorhandenen Kanal angeschlossen. Zur
Absicherung gegen Kanalrückstau wird ein Rückstauverschluss eingebaut. Es wird von einem im
Grundstück in ausreichender Tiefe vorhandenen Kanalanschluss ausgegangen. Es wird von einem
Mischsystem ausgegangen. Daher ist ein Revisionsschacht enthalten. Sollte ein Trennsystem
vorhanden sein, so wird ein 2. Revisionsschacht gegen Aufpreis eingebaut.

6. DECKEN
Sämtliche Geschossdecken werden als Stahlbetonmassivdecken aus Filigrandecken mit
Aufbeton nach statischen Erfordernissen örtlich hergestellt.

25. IN UNSEREM LIEFERUMFANG NICHT ENTHALTENE LEISTUNGEN
Eine detaillierte und faire Beratung erfordert, dass wir Sie, lieber Bauinteressent, auch auf
Nebenkosten hinweisen und Ihnen ausführlich sagen, was bei einem Neubau alles auf Sie
zukommen kann. Wir bieten Ihnen ein fertiges Haus an, dessen Details wir in der
Baubeschreibung dargestellt haben. Zwangsläufig sind in diesem Lieferumfang Leistungen nicht
enthalten, die ohne Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten nicht kalkuliert werden können oder
die aufgrund lokaler Vorschriften und individueller Genehmigungsaufgaben anfallen. Derartige
Sonderleistungen sind z. B.:
- Freilegen oder Wiederherstellen der Grenzsteine, falls nicht erkennbar oder vorhanden.
- Nach Hinterfüllung Keller, planieren des restlichen Erdreiches
- Maßnahmen zur Ableitung von Oberflächenwasser, wie Hofabläufe, Entwässerungsrinnen...
- Einmesskosten für das Gebäude
- Feinreinigung des Gebäudes
- Verbrauchskosten für Baustrom- und Bauwasseranschlüsse ab Installation der endgültigen
Versorgungsleitungen
- Arbeiten außerhalb des Gebäudes, wie z. B. Installation von Versorgungsleitungen (Wasser,
Strom, Gas, Telefon, Kabelanschluss)
- Planung und Ausführung der Freiflächen und der Gartenanlage z. B. Terrasse, Einfriedung,
Garage, Pflastererarbeiten etc.
- Ausführung von Eingangspodestplatten und Außentreppen
Beauftragen Sie uns mit der Ausführung einer oder mehrerer der vorgenannten Leistungen, so
müssen wir Ihnen diese stets über den vertraglich vereinbarten Festpreis hinaus zusätzlich in
Rechnung stellen.


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