Moin,
ich melde mich mal mit einem Thema das mich etwas ärgert. Folgende Situation:
Beim Bau unseres Hauses fand parallel eine Bauüberwachung / Begleitung durch eine Firma statt, die normalerweise für Autos zu Tüv'en zuständig ist (De...ra) ;-). Dieser "Gutachter" wurde als Sicherheit "mit verkauft" und beauftragt über den GÜ. Er Kam an 4 Audits und hat 3K gekostet.
Da wir einige grobe Mängel am Haus haben wurde dies nicht abgenommen und wir befinden uns aktuell im Beweissicherungsverfahren. Nun hat sich rausgestellt das es tatsächliche einige Mängel gibt die dem De..ra Menschen hätten auffallen MÜSSEN. Als Beispiel unsere Fensterbänke die alle samt mangelhaft sind da die Bordprofile nicht geeignet sind. Der "Gutachter" hatte nur einen Putzriß an einem Fenster bemängelt, aber nicht, das alle Fensterbänke falsch sind, das hätte ihm doch auffallen müssen?
Das hat nun der gerichtliche Sachverständige rausgefunden. Das war nur ein Beispiel von denen es noch mehrere gibt die ich nicht alle aufzählen will, da es sonst den Rahmen sprengen würde ;-).
Meine Frage ist nu wie folgt: Kann man auch den Gutachter "bemängeln"? Muss ich dem Gutachter, der die offensichtlichen Fehler/Mängel "verschwiegen" oder absichtlich nicht sehen wollte seine Audits alle zahlen oder kann ich hier auch Geld zurückhalten? Uns wurde eine Sicherheit verkauft, die es offensichtlich NICHT gab, denn sonst wären wir nicht im Beweisverfahren. Er hat wohl seine Arbeit nicht richtig gemacht und will dann noch 3K haben dafür, was kann man dagegen tun um sich zu wehren gegen solche Sachen?
Grüße :-)
ich melde mich mal mit einem Thema das mich etwas ärgert. Folgende Situation:
Beim Bau unseres Hauses fand parallel eine Bauüberwachung / Begleitung durch eine Firma statt, die normalerweise für Autos zu Tüv'en zuständig ist (De...ra) ;-). Dieser "Gutachter" wurde als Sicherheit "mit verkauft" und beauftragt über den GÜ. Er Kam an 4 Audits und hat 3K gekostet.
Da wir einige grobe Mängel am Haus haben wurde dies nicht abgenommen und wir befinden uns aktuell im Beweissicherungsverfahren. Nun hat sich rausgestellt das es tatsächliche einige Mängel gibt die dem De..ra Menschen hätten auffallen MÜSSEN. Als Beispiel unsere Fensterbänke die alle samt mangelhaft sind da die Bordprofile nicht geeignet sind. Der "Gutachter" hatte nur einen Putzriß an einem Fenster bemängelt, aber nicht, das alle Fensterbänke falsch sind, das hätte ihm doch auffallen müssen?
Das hat nun der gerichtliche Sachverständige rausgefunden. Das war nur ein Beispiel von denen es noch mehrere gibt die ich nicht alle aufzählen will, da es sonst den Rahmen sprengen würde ;-).
Meine Frage ist nu wie folgt: Kann man auch den Gutachter "bemängeln"? Muss ich dem Gutachter, der die offensichtlichen Fehler/Mängel "verschwiegen" oder absichtlich nicht sehen wollte seine Audits alle zahlen oder kann ich hier auch Geld zurückhalten? Uns wurde eine Sicherheit verkauft, die es offensichtlich NICHT gab, denn sonst wären wir nicht im Beweisverfahren. Er hat wohl seine Arbeit nicht richtig gemacht und will dann noch 3K haben dafür, was kann man dagegen tun um sich zu wehren gegen solche Sachen?
Grüße :-)
Gutachter erkennt offensichtliche Mängel nicht - zahlen oder nicht?
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