jeudi 18 juin 2015

Darf sich das Bauamt in BaWü mehr als drei Monate Zeit mit der Baugenehmigung lassen?

Unsere Nachbarn haben die Geländeaufschüttung und Befestigung an der Grenze deutlich anders als beantragt ausgeführt. Zudem hat man sich eine regelgerechte Gründung der Stützmauer gespart, die dann prompt teilweise über die Grenze gerutscht ist. Wir haben vor mehr als einem halben Jahr eine Beschwerde ans Bauamt geschrieben. Knapp drei Monate später habe ich Nachfragen mündlich erfahren, man habe die Bauherren angeschrieben, die Ausführung sei nicht in Ordnung und sie sollten doch einen Plan einreichen, wie sie es so ändern könnten, dass es sich im Rahmen der Baugenehmigung bewege. Stattdessen haben die Bauherren den Status Quo zeichnen lassen und zur Genehmigung beantragt. Wir wurden angeschrieben und haben brav nochmals unsere Bedenken eingereicht. Ich habe bei der Gelegenheit gefragt, wann denn unsere Beschwerde beantwortet werde. Es hieß, die sei zurückgestellt worden und würde zusammen mit der Antwort auf den Bauantrag rausgehen.

Nun sind seit unserem Beschwerdebrief 7 Monate vergangen, seit dem Bauantrag 3,5 Monate und dem Einreichen unserer Bedenken zum Bauantrag auch fast 3 Monate. Bislang kam vom Bauamt nichts.


Können die die Frist einfach über die drei Monate hinaus verlängern, die in der LBO schon als Ausnahmefall angegeben sind? Oder läuft das anders, weil es sich "nur" um eine Änderung zum Bautagebuch handelt?

Gibt es Fristen für die Beantwortung der Beschwerde?


Darf sich das Bauamt in BaWü mehr als drei Monate Zeit mit der Baugenehmigung lassen?

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