mercredi 17 juin 2015

Brüstungshöhe gegen Kniestock

Hallo zusammen,

wir bauen ein Haus in Holzständerbauweise mit 36cm dicken Wänden und einem Kniestock von 190cm. Wir haben auf zwei Hausseiten je zwei Lichtbänder in 68,5x153cm eingeplant. Für die Westseite brauchen wir mindestens eine Brüstungshöhe von 90cm, damit unser Bett mit 88cm Rückenlehne noch unter das Fenster passt.

Das dies sehr knapp wird, war uns bekannt. So haben wir x mal beim Hausanbieter nachgefragt, ob das passt. Antwort war: "Ja, kein Problem". Kurz vor Vertragsunterschrift habe ich noch mal nachgehakt und nach Rücksprache mit der Technik kam heraus, es passt auf keinen Fall wegen der Rolllädenkästen. Weil das aber vorher schon ein Thema war, kommt man uns entgegen und wir bekommen Schiebeläden als kostenfreien Ersatz auf der Westseite. Die Brüstungshöhe von 90cm auf der Westseite haben wir uns vertraglich fest schreiben lassen und wurde so von der Technik bestätigt.

Jetzt ist der Vertrag unterschrieben und wir sind kurz vor dem Bauantrag. Und es kommt raus, dass selbst mit Schiebeläden die 90cm nicht zu halten sind. Es gehen maximal 82,5cm bei 4cm kleineren Fenstern passt das Bett gerade so drunter. Das haben wir zähneknirschend so akzeptiert.
Jetzt kommt heraus, dass auf der Ostseite die 75cm Brüstungshöhe (nicht vertraglich festgeschrieben) auch nicht mehr zu halten sind. Sondern nur 62,5cm. Das ist für so ein Lichtband wirklich sehr niedrig und es passt nicht mal ein Schreibtisch drunter.

Die Alternativen:

1. Akzeptieren
2. Kniestock erhöhen

Wir brauchen/möchten nicht unbedingt einen höheren Kniestock. Aber das wäre uns lieber, als Fenster auf 62,5cm. Kosten: 2800€ für 10cm. Auf Hinweis, dass man uns hier entgegen kommen müsste, weil wir das nur wegen falscher Berechnungen von der Technik zu tragen haben, wurden uns 2400€ angeboten.

Was meinen die Erfahreneren Leute dazu? Wir finden das immer noch ein bisschen schwach, wollen aber auch keine unverschämten Kunden sein.

Grüße,
Andrew


Brüstungshöhe gegen Kniestock

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