Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie mit meiner Frage.
Wir hatten letztes Jahr in der Tiefgarage des neuen MFH (BJ.2012/2013, 18 Stellplätze) sehr viele feine Risse im Boden. Diese wurden dann mit so einem duchsichtigen Harz o.ä. versiegelt. Soweit ich weiß, ist das ja unversiegelt problematisch wegen Tausalzen/Wasser in diesen Rissen?
Soweit ich das sehen konnte, gibt es im angrenzenden Kellerbereich keine solchen Risse. Dort ist der Boden zwar gestrichen, aber ich denke, die Farbe würde mit reißen.
Jetzt ist es leider so, dass wir Ärger mit der Hausverwaltung haben (wurde vom Bauträger eingesetzt) und u.a. eine genaue Prüfung aller Unterlagen ansteht. Es besteht durchaus Anlass zur Sorge, dass die Verwaltung mit dem BT gemeinsame Sache macht oder zumindest unsere Interessen als WEG nicht hinreichend vertreten werden.
Daher würde ich gerne wissen, ob diese Risse ein Mangel sind, den der Bauträger auf seine Kosten zu beheben hat. Oder ob wir als Hausgemeinschaft das von der Instandhaltungsrücklage zahlen müssen. Braucht man für so eine Beurteilung einen Sachverständigen oder ist sowas immer eindeutig?
Gibt es in diesem Zusammenhang vielleicht noch andere Dinge/mögilche Mängel, die wir mal noch prüfen sollten?
Und wie lange wäre der BT für solche Schäden ggf. verantwortlich? 5 Jahre?
Gruß,
altetante
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie mit meiner Frage.
Wir hatten letztes Jahr in der Tiefgarage des neuen MFH (BJ.2012/2013, 18 Stellplätze) sehr viele feine Risse im Boden. Diese wurden dann mit so einem duchsichtigen Harz o.ä. versiegelt. Soweit ich weiß, ist das ja unversiegelt problematisch wegen Tausalzen/Wasser in diesen Rissen?
Soweit ich das sehen konnte, gibt es im angrenzenden Kellerbereich keine solchen Risse. Dort ist der Boden zwar gestrichen, aber ich denke, die Farbe würde mit reißen.
Jetzt ist es leider so, dass wir Ärger mit der Hausverwaltung haben (wurde vom Bauträger eingesetzt) und u.a. eine genaue Prüfung aller Unterlagen ansteht. Es besteht durchaus Anlass zur Sorge, dass die Verwaltung mit dem BT gemeinsame Sache macht oder zumindest unsere Interessen als WEG nicht hinreichend vertreten werden.
Daher würde ich gerne wissen, ob diese Risse ein Mangel sind, den der Bauträger auf seine Kosten zu beheben hat. Oder ob wir als Hausgemeinschaft das von der Instandhaltungsrücklage zahlen müssen. Braucht man für so eine Beurteilung einen Sachverständigen oder ist sowas immer eindeutig?
Gibt es in diesem Zusammenhang vielleicht noch andere Dinge/mögilche Mängel, die wir mal noch prüfen sollten?
Und wie lange wäre der BT für solche Schäden ggf. verantwortlich? 5 Jahre?
Gruß,
altetante
Risse in Tiefgarage
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