Hi,
wir planen eine Aufstockung, für die Baubeginnanzeige soll ja ein Bauleiter genannt werden, wenn ich richtig verstanden habe, dann soll diese/r nicht der Bauherr selber sein, bzw. macht wohl auch kein Sinn, sollte/wollte eigentlich der Statiker übernehmen, aber der kann/will nun nicht (er wohnt auch ne Auto Stunde Weg)
Nun hat uns der Hlzbau Betrieb , welcher die Ausftockung ausführen soll, ein Angebot gemacht für eine Bauleitung:
Überwachen der Ausführung des Objektes auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder
Zustimmung, den Ausführungsplänen und den
Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten
Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf
Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes.
Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit
den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der
Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel.
Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
Dazu paar Fragen...
1. Darf ein Zimmermann Meister die Bauleitung machen?
2. Falls ja, fragen wir uns, ob es Sinn macht den auszuführenden Betrieb mit der Bauleitung zu beauftragen,
oder sollten wir lieber einen "externen" ins Boot holen.
3. Falls ja, wie ist das mit der Haftung ? Für sein Gewerk muss der Zimmermann ja so oder so haften. Würde also beides über seine Betriebshaftpflicht laufen?
4. Braucht es einen speziellen Vertrag wenn man eine Bauleitung beauftragt? Oder reicht schon so wie es oben Angeboten wurde? Sollten wir uns ein Versicherungsnachweis zeigen lassen?
Danke
wir planen eine Aufstockung, für die Baubeginnanzeige soll ja ein Bauleiter genannt werden, wenn ich richtig verstanden habe, dann soll diese/r nicht der Bauherr selber sein, bzw. macht wohl auch kein Sinn, sollte/wollte eigentlich der Statiker übernehmen, aber der kann/will nun nicht (er wohnt auch ne Auto Stunde Weg)
Nun hat uns der Hlzbau Betrieb , welcher die Ausftockung ausführen soll, ein Angebot gemacht für eine Bauleitung:
Zitat:
Überwachen der Ausführung des Objektes auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder
Zustimmung, den Ausführungsplänen und den
Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten
Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf
Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes.
Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit
den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der
Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel.
Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
Dazu paar Fragen...
1. Darf ein Zimmermann Meister die Bauleitung machen?
2. Falls ja, fragen wir uns, ob es Sinn macht den auszuführenden Betrieb mit der Bauleitung zu beauftragen,
oder sollten wir lieber einen "externen" ins Boot holen.
3. Falls ja, wie ist das mit der Haftung ? Für sein Gewerk muss der Zimmermann ja so oder so haften. Würde also beides über seine Betriebshaftpflicht laufen?
4. Braucht es einen speziellen Vertrag wenn man eine Bauleitung beauftragt? Oder reicht schon so wie es oben Angeboten wurde? Sollten wir uns ein Versicherungsnachweis zeigen lassen?
Danke
Bauüberwachung/Leitung vom Ausführenden handwerkmeister?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire