Hallo Kollegen,
nach langer Abstinenz melde ich mich mal wieder hier mit einer Frage:
Ich betreue derzeit mehrere Berufliche Schulzentren (in Baden-Württemberg). Nun fordert eine Baurechtsbehörde im Zuge der Brandverhütungsschau, dass in allen Klassenzimmern ein Flucht- und Rettungswegeplan ausgehängt wird. Dabei beziehen sich die Damen und Herren auf die DIN ISO 23601 Nr. 9. Mir ist aus dieser DIN nur der Hinweis bekannt, dass in Klassenzimmern Aushänge im A4-Format zulässig sind. Einen anderen Bezug zu Klassenzimmern kann ich derzeit nicht herstellen. Kennt jemand eine Rechtsgrundlage für (oder auch gegen :D) diese Forderung?
nach langer Abstinenz melde ich mich mal wieder hier mit einer Frage:
Ich betreue derzeit mehrere Berufliche Schulzentren (in Baden-Württemberg). Nun fordert eine Baurechtsbehörde im Zuge der Brandverhütungsschau, dass in allen Klassenzimmern ein Flucht- und Rettungswegeplan ausgehängt wird. Dabei beziehen sich die Damen und Herren auf die DIN ISO 23601 Nr. 9. Mir ist aus dieser DIN nur der Hinweis bekannt, dass in Klassenzimmern Aushänge im A4-Format zulässig sind. Einen anderen Bezug zu Klassenzimmern kann ich derzeit nicht herstellen. Kennt jemand eine Rechtsgrundlage für (oder auch gegen :D) diese Forderung?
Rettungswegeplan in jedem Klassenzimmer?
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