Wir haben folgendes Problem: wir haben beim Kauf unseres Objektes mehrere Flurstücke erworben und auf einigen liegen Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger:
Flurstück A (der einfache Fall): Überleitungsrecht für eine Freileitung. Die Freileitung ist jetzt rückgebaut worden, da die Versorgung umgestellt wurde und die Leitung nicht mehr benötigt wurde. Wir haben jetzt vor, den Versorger anzuschreiben mit der Bitte der Löschung des Überleitungsrechtes zuzustimmen, da die Notwendigkeit dafür entfallen ist. Hat jemand mit so etwas schon mal Erfahrung gemacht? Wie wäre der nächste Schritt, wenn die nicht zustimmen oder einfach nicht reagieren?
Flurstück B (hier wird's kompliziert): Es handelt sich um ein kleines Flurstück auf der anderen Straßenseite von Flst. A; Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen
- Betrieb einer Umspannstation
- Überleistung Strom
Die Umspannstation ist im Zuge des Rückbaus der Stromleitung (siehe A) ebenfalls entfernt worden und durch ein neues, kleineres Trafohäuschen ersetzt worden (soweit, so gut). Hier kann ich nichts machen. Das Überleitungsrecht wird auch noch gebraucht, weil 2 Strommasten auf dem Flurstück stehen.
Jetzt kommt's aber: Vor Jahren wurde hier das Abwasser neu gemacht und in einen Kanal unter der Straße verlegt. Jetzt gibt es einen Abstand (wohl 2m rechts und links des Kanals), für den sich der öffentliche Versorger jetzt Jahre nach Ende der Baumaßnahme noch eine öffentliche Last auf meinem Flurstück eintragen lassen will: Damit würde über die gesamte Länge der Straßenseite von Flst. B ein 50cm-1,2m breiter Streifen unbebaubar, da wir die Oberfläche nicht befestigen dürften, keine Bäume, Sträucher pflanzen dürften und auch sonst nichts dort hinsetzen dürfen, was den Zugang zum Kanal durch abgraben behindern könnte. Im Gegenzug bietet er uns eine Entschädigung von einmalig ca. 4 /m², was sich dann auf großartige 120 EUR summieren dürfte.
Da das Ganze nur mit unserer Zustimmung eingetragen werden kann, haben wir dazu erst mal geschrieben, dass die Entschädigung viel zu niedrig ist und wir schon deshalb nicht zustimmen.
Grundsätzlich wollen wir aber überhaupt nicht, dass die auch noch aufs Grundstück kommen und haben uns für die 2. Runde die Argumentation zurecht gelegt:
- Wir können an keiner Stelle den Zugang zum Grundstück mehr befestigen und auch keine Zäune auf der Grundstücksgrenze errichten
- Im übrigen sei die Eintragung nicht zumutbar, da damit der Gebrauch des Grundstücks in Kombination mit den schon bestehenden Lasten nicht mehr möglich ist, es wertlos wird und die Eintragung somit einer faktischen Enteignung gleich kommt.
- Wenn eine Eintragung nötig gewesen wäre, hätte Sie in Verbindung mit den damaligen Arbeiten statt finden müssen, damals wurde das offensichtlich nicht als notwendig erachtet, daran hat sich jetzt auch nichts geändert.
Wie seht Ihr so die Erfolgsaussichten? Gibt es noch andere Ideen/Möglichkeiten? Wir hatten auch schon erwogen, denen das Grundstück einfach zum Kauf anzubieten, da wir es damals nur gekauft hatten, weil die Verkäufer das Gesamtpaket loswerden wollten.
Flurstück A (der einfache Fall): Überleitungsrecht für eine Freileitung. Die Freileitung ist jetzt rückgebaut worden, da die Versorgung umgestellt wurde und die Leitung nicht mehr benötigt wurde. Wir haben jetzt vor, den Versorger anzuschreiben mit der Bitte der Löschung des Überleitungsrechtes zuzustimmen, da die Notwendigkeit dafür entfallen ist. Hat jemand mit so etwas schon mal Erfahrung gemacht? Wie wäre der nächste Schritt, wenn die nicht zustimmen oder einfach nicht reagieren?
Flurstück B (hier wird's kompliziert): Es handelt sich um ein kleines Flurstück auf der anderen Straßenseite von Flst. A; Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen
- Betrieb einer Umspannstation
- Überleistung Strom
Die Umspannstation ist im Zuge des Rückbaus der Stromleitung (siehe A) ebenfalls entfernt worden und durch ein neues, kleineres Trafohäuschen ersetzt worden (soweit, so gut). Hier kann ich nichts machen. Das Überleitungsrecht wird auch noch gebraucht, weil 2 Strommasten auf dem Flurstück stehen.
Jetzt kommt's aber: Vor Jahren wurde hier das Abwasser neu gemacht und in einen Kanal unter der Straße verlegt. Jetzt gibt es einen Abstand (wohl 2m rechts und links des Kanals), für den sich der öffentliche Versorger jetzt Jahre nach Ende der Baumaßnahme noch eine öffentliche Last auf meinem Flurstück eintragen lassen will: Damit würde über die gesamte Länge der Straßenseite von Flst. B ein 50cm-1,2m breiter Streifen unbebaubar, da wir die Oberfläche nicht befestigen dürften, keine Bäume, Sträucher pflanzen dürften und auch sonst nichts dort hinsetzen dürfen, was den Zugang zum Kanal durch abgraben behindern könnte. Im Gegenzug bietet er uns eine Entschädigung von einmalig ca. 4 /m², was sich dann auf großartige 120 EUR summieren dürfte.
Da das Ganze nur mit unserer Zustimmung eingetragen werden kann, haben wir dazu erst mal geschrieben, dass die Entschädigung viel zu niedrig ist und wir schon deshalb nicht zustimmen.
Grundsätzlich wollen wir aber überhaupt nicht, dass die auch noch aufs Grundstück kommen und haben uns für die 2. Runde die Argumentation zurecht gelegt:
- Wir können an keiner Stelle den Zugang zum Grundstück mehr befestigen und auch keine Zäune auf der Grundstücksgrenze errichten
- Im übrigen sei die Eintragung nicht zumutbar, da damit der Gebrauch des Grundstücks in Kombination mit den schon bestehenden Lasten nicht mehr möglich ist, es wertlos wird und die Eintragung somit einer faktischen Enteignung gleich kommt.
- Wenn eine Eintragung nötig gewesen wäre, hätte Sie in Verbindung mit den damaligen Arbeiten statt finden müssen, damals wurde das offensichtlich nicht als notwendig erachtet, daran hat sich jetzt auch nichts geändert.
Wie seht Ihr so die Erfolgsaussichten? Gibt es noch andere Ideen/Möglichkeiten? Wir hatten auch schon erwogen, denen das Grundstück einfach zum Kauf anzubieten, da wir es damals nur gekauft hatten, weil die Verkäufer das Gesamtpaket loswerden wollten.
Nachträgliche Eintragung und Löschung von Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger
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