Mal angenommen, in einem Bauprozess trifft der gerichtlich bestellte Sachverständige A die Aussage, dass die Statik des Mauerwerkes aufgrund der vorliegenden Ausführungsmängel (u.a. anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten) nicht berechenbar ist.
Mal angenommen, auf der Grundlage dieses gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens fängt der Bauherr einen zweiten Gerichtsprozess, in dem das Gericht das gleiche Mauerwerk (ohne Änderungen) noch einmal begutachten lässt - von einem anderen gerichtlich bestellten Sachverständigen B. Dieser Sachverständige kommt zum Schluss, dass die Statik des Mauerwerkes sehr wohl berechenbar ist, man muss ja nur die Annahme X machen, die der erste Sachverständige A (warum auch immer) nicht gemacht hat.
Mal angenommen, der Bauherr verliert so einen Bauprozess, der auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen A und auf Empfehlung des Anwaltes C angefangen worden ist, und erleidet hohen finanziellen Schaden.
Haftet der gerichtlich bestellte Sachverständige A für diese Aussage und wenn ja, wie lange? Gibt es eine Frist?
Das der Anwalt C nicht haftet, ist ja klar, er hat ja nur "angenommen", dass die Aussage des Sachverständigen A richtig ist...
Mal angenommen, auf der Grundlage dieses gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens fängt der Bauherr einen zweiten Gerichtsprozess, in dem das Gericht das gleiche Mauerwerk (ohne Änderungen) noch einmal begutachten lässt - von einem anderen gerichtlich bestellten Sachverständigen B. Dieser Sachverständige kommt zum Schluss, dass die Statik des Mauerwerkes sehr wohl berechenbar ist, man muss ja nur die Annahme X machen, die der erste Sachverständige A (warum auch immer) nicht gemacht hat.
Mal angenommen, der Bauherr verliert so einen Bauprozess, der auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen A und auf Empfehlung des Anwaltes C angefangen worden ist, und erleidet hohen finanziellen Schaden.
Haftet der gerichtlich bestellte Sachverständige A für diese Aussage und wenn ja, wie lange? Gibt es eine Frist?
Das der Anwalt C nicht haftet, ist ja klar, er hat ja nur "angenommen", dass die Aussage des Sachverständigen A richtig ist...
Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger
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